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Hochwasserschutz Burgau

Die Stadt Burgau ist in besonderem Maße durch Hochwasserereignisse der Mindel gefährdet.

Im Gegensatz zum restlichen Mindeltal, in dem sich die Mindel bei Hochwasserereignissen über den gesamten Talraum ausbreiten kann, bildet im Bereich der Stadt Burgau die bestehende Bahnstrecke Ulm-Augsburg eine Barriere, die einen erheblichen Teil des Talraums abschneidet. Das führt dazu, dass heute der gesamte Hochwasserabfluss der Mindel über den besiedelten Bereich zwischen Bahnlinie und Talflanke erfolgt.

Weiterführende Informationen

  • Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten (externer Link zum LfU)

Der hundertjährliche Hochwasserabfluss der Mindel im Bereich der Bundesautobahn A8 südlich von Burgau beträgt 135 m³/s (135 Kubikmeter pro Sekunde; incl. 15% Klimazuschlag). Das ist ein im Durchschnitt alle 100 Jahre zu erwartendes Hochwasserereignis mit einem Abfluss von ca. 3,5 Olympischer Schwimmbäder je Minute, das auf die Stadt Burgau zufließt. Innerhalb eines durchschnittlichen Menschenlebens von ca. 80 Jahren trifft eines solchen Ereignisses statistisch gesehen die Flussanwohner mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 55%.

Bei der derzeitigen Leistungsfähigkeit der innerstädtischen Mindelarme von ca. 65 m³/s (entspricht etwa einem 5-jährlichen Hochwasserereignis) führen schon mittlere Hochwasserereignisse zu größeren Betroffenheiten im Stadtbereich.

Das Bild zeigt das Schadenspotenzial in Burgau (HQ100+15%)Schadenspotenzial in Burgau (HQ100+15%)

Beim Hochwasserereignis im Juni 2024 überflutete die Mindel in großem Umfang weite Teile des Stadtgebiets von Burgau. Auswertungen des Ereignisses deuten auf ein seltenes Ereignis mit einer Jährlichkeit von deutlich über 100 Jahren.

Abbildung 1 zeigt das Hochwasser am 03. Juni 2024 im Bereich der Industriehalle der Firma Klimmer
Abbildung 2 zeigt das Hochwasser am 03. Juni 2024 an der Bahnlinie im Bereich Autohaus Glink
Abbildung 3 zeigt das Hochwasser am 03. Juni 2024 im Bereich der Firma Altrad und der Schlesier Srtraße
Abbildung 4 zeigt das Hochwasser am 03. Juni 2024 auf der Angerwiese
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Abbildung 5 zeigt das Hochwasser am 03. Juni 2024 im Bereich der Angerwiese
Abbildung 6 zeigt das Hochwasser am 03. Juni 2024 an der Brühlmindel in einer Aufnahme über die Bleichstraße in Blickrichtung nach Südosten
Abbildung 7 zeigt das Hochwasser am 03. Juni 2024 im Bereich der Dillinger Straße und Bleichstraße
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Dagegen überflutete die Mindel beim Hochwasserereignis im April 1994 auch viele Teile des Stadtgebiets von Burgau, obwohl es sich hierbei "nur" um ein mittleres Hochwasserereignis mit einer Jährlichkeit von ca. 20-30 (HQ20 am Pegel Offingen) handelte.

Abbildung 8 zeigt das Hochwasser am 14. April 1994 mit Ansicht Kleingartenanlage und Heimsättensiedlung
Abbildung 9 zeigt das Hochwasser am 14. April 1994 mit Ansicht Kleingartenanlage beim Freibad
Abbildung 10 zeigt das Hochwasser am 14. April 1994 mit Blickrichtung Angerwiese
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Planungsgrundsätze / Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen

Sämtliche Planungsüberlegungen folgen dem Grundsatz:

  • 1. So viel wie vertretbar durchleiten
  • 2. So viel wie möglich zurückhalten
  • 3. So viel wie nötig ableiten.

Der Hochwasserabfluss der Mindel im Bereich der Bundesautobahn A8 südlich von Burgau beträgt 135 m³/s (entspricht HQ 100 incl. 15% Klimazuschlag; 3,5 Olympische Schwimmbäder pro Minute). Mit den geplanten Maßnahmen durch das Stadtgebiet von Burgau können zur Steigerung der Abflussleistung im Stadtgebiet maximal 75 m3/s durchgeleitet werden. Durch das geplante Hochwasserrückhaltebecken mit rd. 1,3 Mio. m³ Speichervolumen wird eine Retentionswirkung von rd. 10 m³/s erreicht. Die verbleibenden 50 m³/s müssen um das Stadtgebiet von Burgau herumgeleitet werden. Hierzu ist aufgrund der bestehenden Topographie nur das Gebiet östlich von Burgau geeignet.

Das Bild zeigt den Planungsgrundsatz für den Hochwasserschutz der Stadt Burgau Planungsgrundsatz für den Hochwasserschutz der Stadt Burgau

Zur optimalen Nutzung des Gebietes südlich von Burgau als Stauraum für das geplante Hochwasserrückhaltebecken wurde das Becken auf das maximal mögliche Volumen geplant. Das Hochwasserrückhaltebecken füllt sich nur im Hochwasserfall ab einem Hochwasserabfluss von mehr als 75 m³/s in der Mindel.

Da die bestehende Bahnstrecke Augsburg-Ulm östlich von Burgau direkt an das Siedlungsgebiet von Burgau angrenzt, ist eine Querung der Bahnstrecke zur Überleitung des „überschüssigen“ Hochwasserabflusses in den Ableitungsbereich östlich der Bahnstrecke erforderlich.

Das Bild zeigt die Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadt Burgau Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadt Burgau

Hier gelangen Sie zur Visualisierung des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens

Das aus dem HRB auf die Ostseite der Bahn übergeleitete Wasser wird oberirdisch auf dem bestehenden Gelände abgeleitet. Der Bahndamm wird durch Sicherungsmaßnahmen an der Bahndammböschung bzw. über den Abflusswasserspiegel angehobene Bahnwege geschützt. Für die Hochwasserableitung werden zwei Korridore gebildet. Der westliche Korridor wird von der Bahnstrecke und einer Leitstruktur entlang der Westseite des Scheidgrabens begrenzt. Der westliche Ableitungskorridor begrenzt lediglich die Hochwasserabflüsse bis ca. 20 m³/s. Bei höheren Abflüssen wird die Leitstruktur überströmt und Wasser in den Scheidgraben und den östlichen Korridor geleitet. Die Ausdehnung der Überflutungsfläche des östlichen Korridors nach Osten wird in einzelnen Randbereichen durch Leitstrukturen/Geländeanhebungen begrenzt.

Ein mit Leitdeichen begrenzter Rückleitungskorridor nördlich des Siedlungsgebiets Burgau und ein Querungsbauwerk unter der Bahnstrecke sind vorgesehen. Dazu werden die beiden Ableitungskorridore nördlich der Konzenberger Straße durch einen Leitdeich abgesperrt und das abgeleitete Wasser auf das Bahnquerungsbauwerk mit dem Rückleitungskorridor gelenkt. In den Leitdeich wird ein Drosselbauwerk für den Scheidgrabenabfluss integriert.

Die Bereiche südlich des Ableitungskorridors und östlich des Bahndamms wie auch die Bereiche nördlich des Rückleitungskorridors zwischen der Mindel und der GZ 11 bis zur Riedmühle werden mit der Planung des Rückleitungskorridors, gemäß den Abstimmungen mit den Betroffenen, vor Hochwasser geschützt.

Aktueller Stand und weiteres Vorgehen

Die Bauausführung des Hochwasserrückhaltebeckens der Phase I haben bereits begonnen. Dazu fand am 22.10.2025 ein feierlicher Spatenstich statt. Das erste Baulos beinhaltet die Massivbauwerke am Erlenbach und Kulturgaben. Die Bauzeit wird voraussichtlich 5 Jahre betragen.

Das Bild zeigt Herrn Staatsminister Thorsten Glauber (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) beim Spatenstich Herr Staatsminister Thorsten Glauber (Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz) beim Spatenstich


Das Bild zeigt den Feierlichen Spatenstich Feierlicher Spatenstich

Nach dem Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung am 19.04.2024 hat am 09.02.2026 das Landratsamt Günzburg die von zahlreichen hochwassergeplagten Burgauer Bürgern und Firmen ersehnte Planfeststellung der restlichen Hochwasserschutzmaßnahmen (Phase II) dem Wasserwirtschaftsamt überreicht. Bei Phase II geht es vor allem um die Ableitung des Hochwasserabflusses nach Osten und Norden um die Stadt herum, sowie um die innerörtlichen Maßnahmen, um den Abfluss der Mindelärme in der Stadt zu ertüchtigen.


Das Bild zeigt die Übergabe des Bescheids für die weiteren Maßnahmen zum Hochwasserschutz (Phase II) am 09.02.2026 im Landratsamt Günzburg Übergabe des Bescheids für die weiteren Maßnahmen zum Hochwasserschutz (Phase II) am 09.02.2026 im Landratsamt Günzburg

Näheres zu den aktuellen Planungen erfahren Sie unter „Phase I – Hochwasserrückhaltebecken“ und „Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz“

Historie

Im Rahmen der Mindeltalstudie (2005, mit Anpassungen in 2006) wurden zahlreiche groß- und kleinräumige Alternativen des Hochwasserschutzes für alle betroffenen Gemeinden des Mindeltals im Landkreis Günzburg mit dem Ziel, die besiedelten Bereiche im Mindeltal vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis der Mindel zu schützen, untersucht. Seit dem erfolgten für das gesamte Mindeltal insbesondere für den Hochwasserschutz Burgau vertiefte Planungen und intensive Abstimmungen mit allen Beteiligten und Betroffenen.

Während dieses komplexen Prozesses wurden die Planungen immer wieder überarbeitet, angepasst und verbessert, um im Spannungsfeld der Interessen aller Akteure eine mögliche Konsenslösung zu erarbeiten.

Insbesondere wurden:

  • Innerstädtische, abflussverbessernde Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit der Mindelarme auf 75 m³/s erhöhen, in die Planung aufgenommen.
  • Das Hochwasserrückhaltebecken Burgau auf das maximal mögliche Volumen vergrößert.
  • Eine Abflusskorridorlösung entwickelt, die dazu führt, dass Flächen östlich der Bahnlinie außerhalb der Gemarkung Burgaus seltener beaufschlagt werden.
  • Ein Rückleitungskorridor mit in die Planung aufgenommen, der den Status quo des aktuellen Überschwemmungsgebiets bestmöglich erhält.

Am Ende dieses Prozesses (ca. 2016) stand die Konsensvariante des Hochwasserschutzes Burgau, die in zwei voneinander unabhängige Teile, mit jeweils eigenen Planfeststellungsverfahren, getrennt ist.

  • Phase I: Hochwasserrückhaltebecken
  • Phase II: Weitere Abschnitte
Das Bild zeigt die phasenweise Umsetzung (öffentlich rechtlich und baulich) der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Stadt BurgauDarstellung der Phasenweisen Umsetzung (öffentlich rechtlich und baulich) der Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich der Stadt Burgau

Das Planfeststellungsverfahren für das Hochwasserrückhaltebecken (Phase I) wurde bereits im Jahr 2019 abgeschlossen und im Januar 2020 rechtskräftig.

Die eingereichten Unterlagen zur Planung des Rückhaltebeckens südlich von Burgau und der Planfeststellungsbescheid vom 05. November 2019 können hier eingesehen werden:


Einblick in die Planungsungsunterlagen

Planfeststellungsbescheid

  • Planfeststellungsbescheid (PDF nicht barrierefrei)

Antragsunterlagen

  • Anlagenverzeichniss (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_1_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_1_2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_2_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_2_2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_1a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_1b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_2a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_2b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_3a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_3b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_4a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_4b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_5a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_5b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_6a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_6b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_7a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_7b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_8a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_8b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_9 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_10 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_11 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_3_12 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_4_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_4_2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_4_3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_4_4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_4_5 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_5_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_5_2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_5_3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_5_4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_6_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_6_2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_6_3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_6_4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_5 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_6 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_7 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_7_8 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_8_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_8_3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_8_4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Erläuterungsbericht (PDF nicht barrierefrei)
  • HRB_Plan_2_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • HRB_Plan_3_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • HRB_Plan_4_1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF nicht barrierefrei)
  • Teil 1_Grundwassermodell (PDF nicht barrierefrei)
  • Teil 2_Grundwassermodell (PDF nicht barrierefrei)
  • Teil 3_Grundwassermodell (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_11 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_12 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage_13 (PDF nicht barrierefrei)

Nach der erfolgreichen Genehmigung der Planungen zum Hochwasserrückhaltebecken im Jahr 2019 und der Freistellung der Haushaltsmittel im Jahr 2024 wurden die Planungen zur Ausführung des Hochwasserrückhaltebeckens im Jahr 2024 begonnen. Die Bauarbeiten wurden mit feierlichen Spartenstich im Oktober 2025 begonnen.

Die Kosten für den gesamten Hochwasserschutz Burgau (Phase I und II) betragen rund 105 Million Euro (Stand Mai 2023).

Um im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eine ordnungsgemäße Abwägung nachweisen zu können, wie auch aus haushaltsrechtlichen Gründen, wurde im Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um zusätzliche Alternativen zur Hochwasserableitung östlich der Bahnstrecke betrachten zu können. In dieser Machbarkeitsstudie hat das beauftragte Ingenieurbüro verschiedene Varianten für eine notwendige Hochwasserableitung untersucht, bewertet und mit den bisherigen Varianten aus der Vorplanung verglichen. Die Unterlagen der Machbarkeitsstudie (Erläuterungsbericht sowie Planunterlagen) können hier eingesehen werden.


Einblick in die Unterlagen der Machbarkeitsstudie

Antragsunterlagen

  • Anlagenverzeichnis (PDF nicht barrierefrei)
  • Bericht (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 1 bis 3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 4a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 4b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 5a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 5b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 5c (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 6a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 6b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 7a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 7b (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 8a (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 8b (PDF nicht barrierefrei)
  • Grobkostenschätzung (PDF nicht barrierefrei)
  • Flutungsplan Ist-Zustand (PDF nicht barrierefrei)
  • Flutungsplan Variante 1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Flutungsplan Variante 2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Flutungsplan Variante 3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Flutungsplan Variante 4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Flutungsplan Variante 5 (PDF nicht barrierefrei)
  • Flutungsplan Konsensvariante (PDF nicht barrierefrei)
  • Lageplan Variante 1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Lageplan Variante 2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Lageplan Variante 3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Lageplan Variante 4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Lageplan Variante 5 (PDF nicht barrierefrei)
  • Querschnitt Variante 1 (PDF nicht barrierefrei)
  • Querschnitt Variante 2 (PDF nicht barrierefrei)
  • Querschnitt Variante 3 (PDF nicht barrierefrei)
  • Querschnitt Variante 4 (PDF nicht barrierefrei)
  • Querschnitt Variante 5 (PDF nicht barrierefrei)

Nach Abwägung aller konstruktiver, bautechnischer, ökologischer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Fakten wurde als Vorzugsvariante die Konsensvariante (eine Lösung mit der Hochwasserableitung östlich der Bahnstrecke und Hochwasserrückleitung in festgelegten Korridoren) weiterverfolgt.

Diese Lösung mit der Hochwasserableitung östlich der Bahnstrecke und Hochwasserrückleitung in festgelegten Korridoren wurde bereits an mehreren Stellen optimiert, sodass die Planungen abgeschlossen wurden.

Das Planfeststellungsverfahren für die weitere Hochwasserschutzmaßnahmen (Phase II) wurde am 23.04.2024 begonnen und mit dem Bescheid am 05.02.2026 vom Landratsamt Günzburg erlassen.

Die am 19.04.2024 eingereichten Unterlagen zur Planung der weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen in, östlich und nördlich von Burgau können hier eingesehen werden:


Einblick in die eingereichten Unterlagen

Antragsunterlagen

  • Anlagenverzeichnis (PDF nicht barrierefrei)
  • Anlage 1.1: Erläuterungsbericht (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 1.2: Hydrotechnischer Bericht (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 2: Übersichtslagepläne (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 3: Überflutungspläne (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 4: Lagepläne (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 5: Längsschnitte (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 6: Querprofile (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 7: Regelquerschnitte (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 8: Bauwerke (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 9: Beanspruchte Grundstücke (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 10: Landschaftliche Begleitplanung (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 11: Hydrogeologische Untersuchung (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 12: Geotechnische Entwurfsberichte (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 13: Bauwerksverzeichnisse (Zip-Datei zum Download)
  • Anlage 14: Visualisierung (Zip-Datei zum Download)

Einen Überblick über die Planungen erhalten Sie bei: Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz


Phase I - Hochwasserrückhaltebecken

Allgemein

Das geplante Hochwasserrückhaltebecken ist südlich von Burgau zwischen der Bundesautobahn A8 und dem Siedlungsbereich der Stadt Burgau angeordnet. Im Osten grenzt das HRB an die bestehende Bahnstrecke Augsburg-Ulm an.

Das Hochwasserrückhaltebecken dient dem Schutz der besiedelten Gebiete der Stadt Burgau vor einem ca.10-jährlichen Hochwasserereignis. Der Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis erfolgt mit der Umsetzung der Phase II.

Die Dammtrasse folgt, abgerückt von der bestehenden Bebauung, einem leicht geschwungenen Verlauf in West-Ost-Richtung. Dieser Trassenverlauf ist wirtschaftlich (da ein insgesamt kürzeres Dammbauwerk notwendig ist), vermindert die Betroffenheit der sich anschließenden Bebauung im Hinblick auf Grundwasserverhältnisse und Sichtachsen (Verschattung), minimiert Grundstücksbetroffenheiten und bindet sich gut in die Landschaft ein.

Das Bild zeigt den Übersichtslageplan des Hochwasserrückhaltebeckens (Auszug aus den Planunterlagen zur Genehmigung)Übersichtslageplan des Hochwasserrückhaltebeckens (Auszug aus den Planunterlagen zur Genehmigung)
Das Bild zeigt die Standpunktauswahl für eine Darstellung und Visualisierung des geplanten HochwasserrückhaltebeckensStandpunktauswahl für eine Darstellung und Visualisierung des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens

Grunderwerb und Entschädigung

Unternehmensverfahren – Grunderwerb der Phase I (Hochwasserrückhaltebecken)

Um den nötigen Grund für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens zu erwerben, führt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ein Unternehmensverfahren nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zur Flurneuordnung in Teilen der Gemarkungen Burgau und Scheppach durch. Dabei wird ein (sonst nötiger) Flächenabzug für das Dammbauwerk, durch die Bereitstellung von Tauschflächen des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt Burgau nicht mehr erforderlich.

Termine und Einzelgespräche wurden/werden rechtzeitig vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben bzw. vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth bekannt gegeben.

Weitere Information zum Unternehmensverfahren erfahren Sie unter https://www.ale-schwaben.bayern.de bzw. von den durch die Grundstückseigentümer gewählten Vertreter (Vorstand)

Bauumsetzung

Für Flächen, die für die Umsetzung der Baumaßnahme nötig sind, schließt das Wasserwirtschaftsamt Bauerlaubnisvereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern und Pächtern ab. Die betroffenen Eigentümer und Pächter wurden hinsichtlich des Abschlusses einer Vereinbarung vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.

Entschädigung

Für Flächen, die durch ein Einstauereignis betroffen werden, erhalten land- und forstwirtschaftliche Eigentümer die Option, eine Grunddienstbarkeit auf ihr Grundstück eintragen zu lassen und erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe von 20% des Grundstückwertes. Etwaige Entschädigungen für den Nutzungsausfall an landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen durch Überflutungen stehen den Betroffenen, die keine Grunddienstbarkeit eingetragen lassen, ungeachtet dessen weiterhin zu. Daher wird nach einem Hochwasser in jedem Einzelfall die Entschädigung durch Sachverständige nach Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermittelt. Die betroffenen Eigentümer werden zu einem späteren Zeitpunkt hinsichtlich die Ausübung Ihres Optionsrechts vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.

Eigentümergärten

Für Eigentümergärten, die durch ein Einstauereignis betroffen werden, erhalten Eigentümer folgende Optionen:

  • Angebot Ersatzgrundstück und Absiedlung der Gärten im Bereich der bestehenden Kleingartenanlage (Luftseite des Hochwasserrückhaltedamms)
  • Entschädigung im Einstaufall (Nur Differenz zwischen IST- und PLAN-Situation)

Die betroffenen Eigentümer wurden hinsichtlich des Abschlusses einer Vereinbarung vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.

Bauausführung

Die Planungen zur Bauausführung des Hochwasserrückhaltebeckens der Phase I haben bereits begonnen.

Die Bauzeit wird mindestens 5 Jahre betragen. Informationen zur laufenden Baustelle sind bei Bedarf bei dem unten genannten Ansprechpartner anzufragen.

Baustellenzufahrt

Generell ist beabsichtigt, die Baustellenzu- und abfahrt über der Josef-Drexler Str. herzustellen.

Bereichsweise und für Teilmaßnahmen werden die Brementalstraße und/oder die Karlsbader Straße in Anspruch genommen.

Bauablauf

Vor Beginn der jeweiligen Baulose sind Rodungs-, und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Zeitgleich, aber noch vor Baubeginn, werden Beweissicherungen und Sondierungen zur Prüfung ob Kampfmitteln vorliegen durchgeführt.

Die Reihenfolge der Baulose wird im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Generell ist folgende Reihenfolge vorgesehen:

  • 1. Drosselbauwerke Erlenbach und Kulturgraben, Durchlässe und Weganbindung
  • 2. Bau des Drosselbauwerks an der Mindel
  • 3. Schutz der Bahnlinie
  • 4. Dammbau im Osten
  • 5. Dammbau im Bereich der Karlsbader Straße
  • 6. Dammbau westlich der Mindel

Betrieb

Grundsätzlich wird das Hochwasserrückhaltebecken vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, betrieben. Einzelbauwerke und Wege werden von der jeweiligen Kommune (Stadt Burgau / Markt Jettingen-Scheppach) unterhalten.

Das geplante Hochwasserrückhaltebecken beinhaltet insgesamt 4 Durchlassbauwerke. Ab einem Abfluss > 65 m3/s beginnt der gezielte Einstau des Beckens, wobei Ausuferungen im Becken bereits bei einem Abfluss von ca. 57 m³/s erfolgen. Die Entleerung des HRB beginnt, wenn der Abfluss der Mindel 65 m³/s wieder unterschreitet.

Mit erfolgreichen Umsetzung der Phase II wird der Betriebsweise des Beckens leicht geändert, um einen Drosselabfluss aus dem Becken in Richtung Stadt mit ca.. 75 m³/s zu ermöglichen, mehr Wasser zurückhalten zu können und den Abfluss östlich der Bahnlinie zu berücksichtigen.

Näheres erfahren Sie unter Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz.

Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz

Allgemein

Durch die Umsetzung der Phase II wird der Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis geschaffen. Der Schutz der Stadt Burgau wird dadurch erheblich verbessert.

Die Phase II des HWS Burgau beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Änderungen am Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens
  • Innerörtliche Maßnahmen
  • Hochwasserableitung östlich der Bahnlinie
  • Hochwasserrückleitung nördlich der Stadt Burgau

Hochwasserrückhaltebecken - Änderungen

Die Phase II sieht innerörtliche Maßnahmen vor, die die Leistungsfähigkeit der Gewässerarme erhöhen, sodass der Abfluss in der Mindel aus dem Becken im Einstaufall von 65 auf 75 m³/s erhöht werden kann. Damit beginnt dann ab einem Abfluss >75 m³/s der Einstau des Beckens.

Ebenfalls ist eine Ausleitung des Hochwassers aus dem Hochwasserrückhaltebecken unter der Bahnlinie vorgesehen. Es wird ein Ausleitungsbauwerk errichtet, wodurch bis zu 50 m³/s im Bemessungsfall (hundertjährlichen Hochwasser) abfließen soll. Die Ausleitung beginnt ab einem ca. 20-jährlichen Hochwasser.

Durch die oben beschriebenen Maßnahmen ist es dann ohne weiteren baulichen Maßnahmen möglich, das Retentionsvolumen des Hochwasserrückhaltebeckens von 1,1 Mio. m3 auf 1,34 Mio. m³ zu erhöhen.

Innerörtliche Maßnahmen

Mit den innerörtlich geplanten Maßnahmen werden Freiborddefizite des vorhandenen Geländeniveaus ausgeglichen und eine schadlose Ableitung des festgelegten erhöhten Drosselabflusses von 75 m³/s im Siedlungsgebiet von Burgau durch Hochwasserschutzmaßnahmen (Deichbauwerke, Spundwände), Maßnahmen zur Abflussertüchtigung (Geländeanhebungen) und Geländeanpassungen ermöglicht.

Mit dem Bayerischen Gewässeraktionsprogramm 2030 werden auch Ziele zur ökologischen Funktion und Lebensräume festgelegt. Außerdem wird der Sozialfunktion des Gewässers mehr Bedeutung geschenkt. In diesem Sinne werden Konzepte für den Stadtgebiet Burgau ausgearbeitet. Hierfür hat das Wasserwirtschaftsamt bereits ein Planungsbüro beauftragt, dessen Planungen bereits im Stadtrat abgestimmt wurden. Die Planungen sind nicht teil der planfestsgestellten innerörtlichen Maßnahmen.

Das Bild zeigt den Übersichtslageplan der Innerörtlichen MaßnahmenÜbersichtslageplan der Innerörtlichen Maßnahmen

Hochwasserableitung östlich der Bahnlinie

Im Bereich der zwei Hochwasserableitungskorridore werden Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Abflussableitung (Geländeanhebungen, Bahnquerungen, und Straßendurchlässe) hergestellt, um die Ableitung des Hochwasserabflusses westlich und östlich des Scheidgrabens zu ermöglichen.

Die Hochwasserableitungskorridore lassen sich, wie folgt, unterteilen:

  • Korridor 1: Hochwasserableitung in einem durch Leitstrukturen entlang des Scheidgrabens begrenzten Korridor zwischen Bahnstrecke und Scheidgraben, für Abflüsse bis 20 m³/s.
  • Korridor 2: nur teilweise durch Leitstrukturen begrenzten Bereich östlich des Scheidgrabens, für Abflüsse zwischen 20 m³/s und 50 m³/s.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen dienen dem örtlichen Hochwasserschutz, verhindern einen unkontrollierten Hochwasserabfluss in Längsrichtung des Mindeltals und erfüllen eine Lenkungsfunktion.

Die Maßnahmen zur Abflussableitung ermöglichen den Hochwasserabfluss zu den vorgesehenen Flächen (Bahnquerungen und Straßendurchlässe) oder begrenzen die Ausbreitung des Überschwemmungsgebiets auf den abgestimmten Flächen (Geländeanhebungen).

Bereichsweise sind Geländeanpassungen, z.B. zur Sicherung des Bahndamms, bzw. zur Angleichung an das bestehende Gelände erforderlich.

Das Bild zeigt den Übersichtslageplan der Maßnahmen in der Hochwasserableitung östlich der BahnlinieÜbersichtslageplan der Maßnahmen in der Hochwasserableitung östlich der Bahnlinie

Hochwasserrückleitung nördlich der Stadt Burgau

Im Bereich der Hochwasserrückleitungskorridore werden Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Abflussableitung (Geländeanhebungen, Bahnquerungen und Straßenabsenkungen) hergestellt, um die Rückleitung nördlich des Siedlungsgebietes von Burgau in das bestehende Über-schwemmungsgebiet westlich der Mindel zu ermöglichen.

Die Hochwasserschutzmaßnahmen dienen dem örtlichen Hochwasserschutz, verhindern einen unkontrollierten Hochwasserabfluss in Längsrichtung des Mindeltals und erfüllen eine Lenkungsfunktion.

Die Maßnahmen zur Abflussableitung ermöglichen den Hochwasserabfluss zu den vorgesehenen Flächen (Bahnquerungen und Straßenabsenkungen) oder begrenzen die Ausbreitung des Überschwemmungsgebiets auf den abgestimmten Flächen (Geländeanhebungen).

Bereichsweise sind Geländeanpassungen, z.B. zur Sicherung des Bahndamms, erforderlich.

Das Bild zeigt den Übersichtslageplan der Maßnahmen in der Hochwasserrückleitung nördlich der Stadt BurgauÜbersichtslageplan der Maßnahmen in der Hochwasserrückleitung nördlich der Stadt Burgau

Grunderwerb und Entschädigung

Temporär und Dauerhaft berührte Flächen

Für die geplanten Bauwerke werden umfangreiche Grundstücksflächen benötigt, die vom Wasserwirtschaftsamt erworben oder ggf. getauscht werden sollen.

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist auch jetzt vor dem Bau bereit, Grundstücke zu erwerben. Falls Sie Verkaufsinteresse haben, können Sie gerne mit unserem Ansprechpartner in Verbindung setzen.

Für Flächen, die für die Umsetzung der Baumaßnahme nötig sind, beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Bauerlaubnisvereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern abzuschließen.

Die für die geplante Maßnahme dauerhaft beanspruchten Flächen sowie die zur Durchführung der Maßnahme bauzeitlich benötigten Flächen, wuerden im Antrag auf Planfeststellung in einem Flurstücksstücksverzeichnis aufgeführt und auf Flurstücksplänen dargestellt.

Entschädigung

Für Flächen, die durch ein Hochwasserereignis betroffen werden, erhalten land- und forstwirtschaftliche Eigentümer die Option, eine Grunddienstbarkeit auf ihr Grundstück eintragen zu lassen und erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe von 20% des Grundstückwertes. Etwaige Entschädigungen für den Nutzungsausfall an landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen durch Überflutungen stehen den Betroffenen, die keine Grunddienstbarkeit eingetragen lassen, ungeachtet dessen weiterhin zu. Daher wird nach einem Hochwasser in jedem Einzelfall die Entschädigung durch Sachverständige nach Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermittelt.

Ansprechpartner

Jack Boyce
Wasserwirtschaftsamt Donauwörth
Förgstraße 23
86609 Donauwörth
Tel.: +49 (906) 7009-308
Fax: +49 (906) 7009-136
E-Mail: Jack.Boyce[at]wwa-don.bayern.de

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