Hochwasserschutz Burgau
Die Stadt Burgau ist in besonderem Maße durch Hochwasserereignisse der Mindel gefährdet.
Im Gegensatz zum restlichen Mindeltal, in dem sich die Mindel bei Hochwasserereignissen über den gesamten Talraum ausbreiten kann, bildet im Bereich der Stadt Burgau die bestehende Bahnstrecke Ulm-Augsburg eine Barriere, die einen erheblichen Teil des Talraums abschneidet. Das führt dazu, dass heute der gesamte Hochwasserabfluss der Mindel über den besiedelten Bereich zwischen Bahnlinie und Talflanke erfolgt.
Weiterführende Informationen
Der hundertjährliche Hochwasserabfluss der Mindel im Bereich der Bundesautobahn A8 südlich von Burgau beträgt 135 m³/s (135 Kubikmeter pro Sekunde; incl. 15% Klimazuschlag). Das ist ein im Durchschnitt alle 100 Jahre zu erwartendes Hochwasserereignis mit einem Abfluss von ca. 3,5 Olympischer Schwimmbäder je Minute, das auf die Stadt Burgau zufließt. Innerhalb eines durchschnittlichen Menschenlebens von ca. 80 Jahren trifft eines solchen Ereignisses statistisch gesehen die Flussanwohner mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 55%.
Bei der derzeitigen Leistungsfähigkeit der innerstädtischen Mindelarme von ca. 65 m³/s (entspricht etwa einem 5-jährlichen Hochwasserereignis) führen schon mittlere Hochwasserereignisse zu größeren Betroffenheiten im Stadtbereich. Die Auswirkungen eines solchen mittleren Hochwasserereignisses waren der Auslöser für den Beginn der Planungen zum Hochwasserschutz Burgau.

Beim Hochwasserereignis im Juni 2024 überflutete die Mindel in großem Umfang weite Teile des Stadtgebiets von Burgau. Erste Auswertungen des Ereignisses deuten auf ein seltenes Ereignis mit einer Jährlichkeit von über 100 Jahren.







Dagegen überflutete die Mindel beim Hochwasserereignis im April 1994 auch viele Teile des Stadtgebiets von Burgau, obwohl es sich hierbei "nur" um ein mittleres Hochwasserereignis mit einer Jährlichkeit von ca. 20-30 (HQ20 am Pegel Offingen) handelte.



Planungsgrundsätze / Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen
Sämtliche Planungsüberlegungen folgen dem Grundsatz:
- 1. So viel wie vertretbar durchleiten
- 2. So viel wie möglich zurückhalten
- 3. So viel wie nötig ableiten.
Der Hochwasserabfluss der Mindel im Bereich der Bundesautobahn A8 südlich von Burgau beträgt 135 m³/s (entspricht HQ 100 incl. 15% Klimazuschlag; 3,5 Olympische Schwimmbäder pro Minute). Mit den geplanten Maßnahmen durch das Stadtgebiet von Burgau können zur Steigerung der Abflussleistung im Stadtgebiet maximal 75 m3/s durchgeleitet werden. Durch das geplante Hochwasserrückhaltebecken mit maximal rd. 1,3 Mio. m³ Speichervolumen wird eine Retentionswirkung von rd. 10 m³/s erreicht. Die verbleibenden 50 m³/s müssen um das Stadtgebiet von Burgau herumgeleitet werden. Hierzu ist aufgrund der bestehenden Topographie nur das Gebiet östlich von Burgau geeignet.

Zur optimalen Nutzung des Gebietes südlich von Burgau als Stauraum für das geplante Hochwasserrückhaltebecken wurde das Becken auf das maximal mögliche Volumen geplant. Das Hochwasserrückhaltebecken füllt sich nur im Hochwasserfall ab einem Hochwasserabfluss von mehr als 75 m³/s in der Mindel.
Da die bestehende Bahnstrecke Augsburg-Ulm östlich von Burgau direkt an das Siedlungsgebiet von Burgau angrenzt, ist eine Querung der Bahnstrecke zur Überleitung des „überschüssigen“ Hochwasserabflusses in den Ableitungsbereich östlich der Bahnstrecke erforderlich.

Hier gelangen Sie zur Visualisierung des geplanten Hochwasserrückhaltebeckens
Das aus dem HRB auf die Ostseite der Bahn übergeleitete Wasser wird oberirdisch auf dem bestehenden Gelände abgeleitet. Der Bahndamm wird durch Sicherungsmaßnahmen an der Bahndammböschung bzw. über den Abflusswasserspiegel angehobene Bahnwege geschützt. Für die Hochwasserableitung werden zwei Korridore gebildet. Der westliche Korridor wird von der Bahnstrecke und einer Leitstruktur entlang der Westseite des Scheidgrabens begrenzt. Der westliche Ableitungskorridor begrenzt lediglich die Hochwasserabflüsse bis ca. 20 m³/s. Bei höheren Abflüssen wird die Leitstruktur überströmt und Wasser in den Scheidgraben und den östlichen Korridor geleitet. Die Ausdehnung der Überflutungsfläche des östlichen Korridors nach Osten wird in einzelnen Randbereichen durch Leitstrukturen/Geländeanhebungen begrenzt.
Ein mit Leitdeichen begrenzter Rückleitungskorridor nördlich des Siedlungsgebiets Burgau und ein Querungsbauwerk unter der Bahnstrecke sind vorgesehen. Dazu werden die beiden Ableitungskorridore nördlich der Konzenberger Straße durch einen Leitdeich abgesperrt und das abgeleitete Wasser auf das Bahnquerungsbauwerk mit dem Rückleitungskorridor gelenkt. In den Leitdeich wird ein Drosselbauwerk für den Scheidgrabenabfluss integriert.
Die Bereiche südlich des Ableitungskorridors und östlich des Bahndamms wie auch die Bereiche nördlich des Rückleitungskorridors zwischen der Mindel und der GZ 11 bis zur Riedmühle werden mit der Planung des Rückleitungskorridors, gemäß den Abstimmungen mit den Betroffenen, vor Hochwasser geschützt.
Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Die Planungen zur Ausführung des Hochwasserrückhaltebeckens der Phase I haben bereits begonnen. Der voraussichtliche Baubeginn des Hochwasserrückhaltebeckens ist für Herbst 2025 vorgesehen. Das erste Baulos wird voraussichtlich die Massivbauwerke am Erlenbach und Kulturgaben sein. Die Bauzeit wird mindestens 5 Jahre betragen.
Parallel dazu läuft aktuell das Genehmigungsverfahren (Planfeststellung) für die Planungen der Phase II am Landratsamt Günzburg. Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat am 19.04.2024 die Planfeststellung der Hochwasserschutzmaßnahmen der Phase II (innerörtliche Maßnahmen, Hochwasserableitung und -Rückleitung) am Landratsamt Günzburg beantragt. Ein Erörterungstermin wird zunächst vom Landratsamt bekannt gegeben. Ebenfalls werden Abstimmungen mit den Gemeinden, der Deutsche Bahn und mit betroffenen Eigentümern durchgeführt.
Mit dem Bayerischen Gewässeraktionsprogramm 2030 werden auch Ziele zur ökologischen Funktion und Lebensräume festgelegt. Außerdem wird der Sozialfunktion des Gewässers mehr Bedeutung geschenkt. In diesem Sinne werden Konzepte für den Stadtgebiet Burgau ausgearbeitet. Hierfür hat das Wasserwirtschaftsamt bereits ein Planungsbüro beauftragt, dessen Planungen bereits im Stadtrat abgestimmt wurden
Näheres zu den Planungen erfahren Sie unter Phase I - Hochwasserrückhaltebecken und Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Historie
Im Rahmen der Mindeltalstudie (2005, mit Anpassungen in 2006) wurden zahlreiche groß- und kleinräumige Alternativen des Hochwasserschutzes für alle betroffenen Gemeinden des Mindeltals im Landkreis Günzburg mit dem Ziel, die besiedelten Bereiche im Mindeltal vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis der Mindel zu schützen, untersucht. Seit dem erfolgten für das gesamte Mindeltal insbesondere für den Hochwasserschutz Burgau vertiefte Planungen und intensive Abstimmungen mit allen Beteiligten und Betroffenen.
Während dieses komplexen Prozesses wurden die Planungen immer wieder überarbeitet, angepasst und verbessert, um im Spannungsfeld der Interessen aller Akteure eine mögliche Konsenslösung zu erarbeiten.
Insbesondere wurden:
- Innerstädtische, abflussverbessernde Maßnahmen, die die Leistungsfähigkeit der Mindelarme auf 75 m³/s erhöhen, in die Planung aufgenommen.
- Das Hochwasserrückhaltebecken Burgau auf das maximal mögliche Volumen vergrößert.
- Eine Abflusskorridorlösung entwickelt, die dazu führt, dass Flächen östlich der Bahnlinie außerhalb der Gemarkung Burgaus seltener beaufschlagt werden.
- Ein Rückleitungskorridor mit in die Planung aufgenommen, der den Status quo des aktuellen Überschwemmungsgebiets bestmöglich erhält.
Am Ende dieses Prozesses (ca. 2016) stand die Konsensvariante des Hochwasserschutzes Burgau, die in zwei voneinander unabhängige Teile, mit jeweils eigenen Planfeststellungsverfahren, getrennt ist.
- Phase I: Hochwasserrückhaltebecken
- Phase II: Weitere Abschnitte

Das Planfeststellungsverfahren für das Hochwasserrückhaltebecken (Phase I) wurde bereits im Jahr 2019 abgeschlossen und im Januar 2020 rechtskräftig.
Die eingereichten Unterlagen zur Planung des Rückhaltebeckens südlich von Burgau und der Planfeststellungsbescheid vom 05. November 2019 können hier eingesehen werden:
zur Ansicht der Unterlagen bitte hier aufklappen
Planfeststellungsbescheid
- Planfeststellungsbescheid (PDF nicht barrierefrei)
Antragsunterlagen
- Anlagenverzeichniss (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_1_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_1_2 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_2_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_2_2 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_1a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_1b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_2a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_2b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_3a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_3b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_4a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_4b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_5a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_5b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_6a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_6b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_7a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_7b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_8a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_8b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_9 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_10 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_11 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_3_12 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_4_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_4_2 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_4_3 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_4_4 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_4_5 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_5_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_5_2 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_5_3 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_5_4 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_6_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_6_2 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_6_3 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_6_4 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_2 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_3 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_4 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_5 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_6 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_7 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_7_8 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_8_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_8_3 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_8_4 (PDF nicht barrierefrei)
- Erläuterungsbericht (PDF nicht barrierefrei)
- HRB_Plan_2_1 (PDF nicht barrierefrei)
- HRB_Plan_3_1 (PDF nicht barrierefrei)
- HRB_Plan_4_1 (PDF nicht barrierefrei)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF nicht barrierefrei)
- Teil 1_Grundwassermodell (PDF nicht barrierefrei)
- Teil 2_Grundwassermodell (PDF nicht barrierefrei)
- Teil 3_Grundwassermodell (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_11 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_12 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage_13 (PDF nicht barrierefrei)
Die Kosten für den gesamten Hochwasserschutz Burgau (Phase I und II) betragen rund 105 Million Euro (Stand Mai 2023).
Um im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eine ordnungsgemäße Abwägung nachweisen zu können, wie auch aus haushaltsrechtlichen Gründen, wurde im Jahr 2018 eine Machbarkeitsstudie beauftragt, um zusätzliche Alternativen zur Hochwasserableitung östlich der Bahnstrecke betrachten zu können. In dieser Machbarkeitsstudie hat das beauftragte Ingenieurbüro verschiedene Varianten für eine notwendige Hochwasserableitung untersucht, bewertet und mit den bisherigen Varianten aus der Vorplanung verglichen. Die Unterlagen der Machbarkeitsstudie (Erläuterungsbericht sowie Planunterlagen) können hier eingesehen werden.
zur Ansicht der Unterlagen bitte hier aufklappen
Antragsunterlagen
- Anlagenverzeichnis (PDF nicht barrierefrei)
- Bericht (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 1 bis 3 (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 4a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 4b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 5a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 5b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 5c (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 6a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 6b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 7a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 7b (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 8a (PDF nicht barrierefrei)
- Anlage 8b (PDF nicht barrierefrei)
- Grobkostenschätzung (PDF nicht barrierefrei)
- Flutungsplan Ist-Zustand (PDF nicht barrierefrei)
- Flutungsplan Variante 1 (PDF nicht barrierefrei)
- Flutungsplan Variante 2 (PDF nicht barrierefrei)
- Flutungsplan Variante 3 (PDF nicht barrierefrei)
- Flutungsplan Variante 4 (PDF nicht barrierefrei)
- Flutungsplan Variante 5 (PDF nicht barrierefrei)
- Flutungsplan Konsensvariante (PDF nicht barrierefrei)
- Lageplan Variante 1 (PDF nicht barrierefrei)
- Lageplan Variante 2 (PDF nicht barrierefrei)
- Lageplan Variante 3 (PDF nicht barrierefrei)
- Lageplan Variante 4 (PDF nicht barrierefrei)
- Lageplan Variante 5 (PDF nicht barrierefrei)
- Querschnitt Variante 1 (PDF nicht barrierefrei)
- Querschnitt Variante 2 (PDF nicht barrierefrei)
- Querschnitt Variante 3 (PDF nicht barrierefrei)
- Querschnitt Variante 4 (PDF nicht barrierefrei)
- Querschnitt Variante 5 (PDF nicht barrierefrei)
Nach Abwägung aller konstruktiver, bautechnischer, ökologischer, infrastruktureller und wirtschaftlicher Fakten wurde als Vorzugsvariante die Konsensvariante (eine Lösung mit der Hochwasserableitung östlich der Bahnstrecke und Hochwasserrückleitung in festgelegten Korridoren) weiterverfolgt.
Diese Lösung mit der Hochwasserableitung östlich der Bahnstrecke und Hochwasserrückleitung in festgelegten Korridoren wurde bereits an mehreren Stellen optimiert, sodass die Planungen abgeschlossen wurden.
Das Planfeststellungsverfahren für die weitere Hochwasserschutzmaßnahmen (Phase II) wurde am 23.04.2024 begonnen. Näheres zu den Planungen erfahren Sie bei: Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Phase I - Hochwasserrückhaltebecken
Allgemein
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken ist südlich von Burgau zwischen der Bundesautobahn A8 und dem Siedlungsbereich der Stadt Burgau angeordnet. Im Osten grenzt das HRB an die bestehende Bahnstrecke Augsburg-Ulm an.
Das Hochwasserrückhaltebecken dient dem Schutz der besiedelten Gebiete der Stadt Burgau vor einem ca.10-jährlichen Hochwasserereignis. Der Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis erfolgt mit der Umsetzung der Phase II.
Die Dammtrasse folgt, abgerückt von der bestehenden Bebauung, einem leicht geschwungenen Verlauf in West-Ost-Richtung. Dieser Trassenverlauf ist wirtschaftlich (da ein insgesamt kürzeres Dammbauwerk notwendig ist), vermindert die Betroffenheit der sich anschließenden Bebauung im Hinblick auf Grundwasserverhältnisse und Sichtachsen (Verschattung), minimiert Grundstücksbetroffenheiten und bindet sich gut in die Landschaft ein.


Grunderwerb und Entschädigung
Unternehmensverfahren – Grunderwerb der Phase I (Hochwasserrückhaltebecken)
Um den nötigen Grund für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens zu erwerben, führt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben ein Unternehmensverfahren nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zur Flurneuordnung in Teilen der Gemarkungen Burgau und Scheppach durch. Dabei wird ein (sonst nötiger) Flächenabzug für das Dammbauwerk, durch die Bereitstellung von Tauschflächen des Wasserwirtschaftsamtes und der Stadt Burgau nicht mehr erforderlich.
Termine und Einzelgespräche werden rechtzeitig vom Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben bzw. vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth bekannt gegeben.
Weitere Information zum Unternehmensverfahren erfahren Sie unter https://www.ale-schwaben.bayern.de bzw. von den durch die Grundstückseigentümer gewählten Vertreter (Vorstand)
Bauumsetzung
Für Flächen, die für die Umsetzung der Baumaßnahme nötig sind, schließt das Wasserwirtschaftsamt Bauerlaubnisvereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern und Pächtern ab. Die betroffenen Eigentümer und Pächter werden hinsichtlich des Abschlusses einer Vereinbarung vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.
Entschädigung
Für Flächen, die durch ein Einstauereignis betroffen werden, erhalten land- und forstwirtschaftliche Eigentümer die Option, eine Grunddienstbarkeit auf ihr Grundstück eintragen zu lassen und erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe von 20% des Grundstückwertes. Etwaige Entschädigungen für den Nutzungsausfall an landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen durch Überflutungen stehen den Betroffenen, die keine Grunddienstbarkeit eingetragen lassen, ungeachtet dessen weiterhin zu. Daher wird nach einem Hochwasser in jedem Einzelfall die Entschädigung durch Sachverständige nach Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermittelt. Die betroffenen Eigentümer werden hinsichtlich die Ausübung Ihres Optionsrechts vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.
Eigentümergärten
Für Eigentümergärten, die durch ein Einstauereignis betroffen werden, erhalten Eigentümer folgende Optionen:
- Angebot Ersatzgrundstück und Absiedlung der Gärten im Bereich der bestehenden Kleingartenanlage (Luftseite des Hochwasserrückhaltedamms)
- Entschädigung im Einstaufall (Nur Differenz zwischen IST- und PLAN-Situation)
Die betroffenen Eigentümer wurden hinsichtlich des Abschlusses einer Vereinbarung vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.
Bauausführung
Nach der erfolgreichen Genehmigung der Planungen zum Hochwasserrückhaltebecken im Jahr 2019 werden die Planungen zur Ausführung an das Hochwasserrückhaltebecken begonnen.
Der voraussichtliche Baubeginn des Hochwasserrückhaltebeckens ist für Herbst 2025 vorgesehen. Die Bauzeit wird mindestens 5 Jahre betragen.
Baustellenzufahrt
Generell ist beabsichtigt, die Baustellenzu- und abfahrt über der Josef-Drexler Str. herzustellen.
Bereichsweise und für Teilmaßnahmen werden die Brementalstraße und/oder die Karlsbader Straße in Anspruch genommen.
Bauablauf
Vor Beginn der Baumaßnahme sind Rodungs-, und naturschutzfachliche Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Zeitgleich, aber noch vor Baubeginn, werden Beweissicherungen und Sondierungen zur Prüfung ob Kampfmitteln vorliegen durchgeführt.
Anschließend kann mit dem Bau des Hochwasserrückhaltebeckens begonnen werden.
Die Reihenfolge der Baulose wird im Zuge der Ausführungsplanung festgelegt. Generell ist folgende Reihenfolge vorgesehen:
- 1. Drosselbauwerke Erlenbach und Kulturgraben, Durchlässe und Weganbindung
- 2. Bau des Drosselbauwerks an der Mindel
- 3. Schutz der Bahnlinie
- 4. Dammbau im Osten
- 5. Dammbau im Bereich der Karlsbader Straße
- 6. Dammbau westlich der Mindel
Wie sieht es denn beim Bau aus?
Das Wasserwirtschaftsamt hat in den letzten Jahren ähnliche Baumaßnahmen im Bereich der Gemeinde Balzhausen bzw. der Stadt Thannhausen durchgeführt.
Weiterführende Informationen
Betrieb
Grundsätzlich wird das Hochwasserrückhaltebecken vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, betrieben. Einzelbauwerke und Wege werden von der jeweiligen Kommune (Stadt Burgau / Markt Jettingen-Scheppach) unterhalten.
Das geplante Hochwasserrückhaltebecken beinhaltet insgesamt 4 Durchlassbauwerke. Ab einem Abfluss > 65 m3/s beginnt der gezielte Einstau des Beckens, wobei Ausuferungen im Becken bereits bei einem Abfluss von ca. 57 m³/s erfolgen. Die Entleerung des HRB beginnt, wenn der Abfluss der Mindel 65 m³/s wieder unterschreitet.
Mit erfolgreichen Umsetzung der Phase II wird der Betriebsweise des Beckens leicht geändert, um einen Drosselabfluss aus dem Becken in Richtung Stadt mit ca.. 75 m³/s zu ermöglichen, mehr Wasser zurückhalten zu können und den Abfluss östlich der Bahnlinie zu berücksichtigen.
Näheres erfahren Sie unter Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz.
Phase II - Weitere Maßnahmen zum Hochwasserschutz
Allgemein
Durch die Umsetzung der Phase II wird der Schutz vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis geschaffen. Der Schutz der Stadt Burgau wird dadurch erheblich verbessert.
Die Phase II des HWS Burgau beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Änderungen am Betrieb des Hochwasserrückhaltebeckens
- Innerörtliche Maßnahmen
- Hochwasserableitung östlich der Bahnlinie
- Hochwasserrückleitung nördlich der Stadt Burgau
Hochwasserrückhaltebecken - Änderungen
Die Phase II sieht innerörtliche Maßnahmen vor, die die Leistungsfähigkeit der Gewässerarme erhöhen, sodass der Abfluss in der Mindel aus dem Becken im Einstaufall von 65 auf 75 m³/s erhöht werden kann. Damit beginnt dann ab einem Abfluss >75 m³/s der Einstau des Beckens.
Ebenfalls ist eine Ausleitung des Hochwassers aus dem Hochwasserrückhaltebecken unter der Bahnlinie vorgesehen. Es wird ein Ausleitungsbauwerk errichtet, wodurch bis zu 50 m³/s im Bemessungsfall (hundertjährlichen Hochwasser) abfließen soll. Die Ausleitung beginnt ab einem ca. 20-jährlichen Hochwasser.
Durch die oben beschriebenen Maßnahmen ist es dann ohne weiteren baulichen Maßnahmen möglich, das Retentionsvolumen des Hochwasserrückhaltebeckens von 1,1 Mio. m3 auf 1,34 Mio. m³ zu erhöhen.
Innerörtliche Maßnahmen
Mit den innerörtlich geplanten Maßnahmen werden Freiborddefizite des vorhandenen Geländeniveaus ausgeglichen und eine schadlose Ableitung des festgelegten erhöhten Drosselabflusses von 75 m³/s im Siedlungsgebiet von Burgau durch Hochwasserschutzmaßnahmen (Deichbauwerke, Spundwände), Maßnahmen zur Abflussertüchtigung (Geländeanhebungen) und Geländeanpassungen ermöglicht.

Hochwasserableitung östlich der Bahnlinie
Im Bereich der zwei Hochwasserableitungskorridore werden Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Abflussableitung (Geländeanhebungen, Bahnquerungen, und Straßendurchlässe) hergestellt, um die Ableitung des Hochwasserabflusses westlich und östlich des Scheidgrabens zu ermöglichen.
Die Hochwasserableitungskorridore lassen sich, wie folgt, unterteilen:
- Korridor 1: Hochwasserableitung in einem durch Leitstrukturen entlang des Scheidgrabens begrenzten Korridor zwischen Bahnstrecke und Scheidgraben, für Abflüsse bis 20 m³/s.
- Korridor 2: nur teilweise durch Leitstrukturen begrenzten Bereich östlich des Scheidgrabens, für Abflüsse zwischen 20 m³/s und 50 m³/s.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen dienen dem örtlichen Hochwasserschutz, verhindern einen unkontrollierten Hochwasserabfluss in Längsrichtung des Mindeltals und erfüllen eine Lenkungsfunktion.
Die Maßnahmen zur Abflussableitung ermöglichen den Hochwasserabfluss zu den vorgesehenen Flächen (Bahnquerungen und Straßendurchlässe) oder begrenzen die Ausbreitung des Überschwemmungsgebiets auf den abgestimmten Flächen (Geländeanhebungen).
Bereichsweise sind Geländeanpassungen, z.B. zur Sicherung des Bahndamms, bzw. zur Angleichung an das bestehende Gelände erforderlich.

Hochwasserrückleitung nördlich der Stadt Burgau
Im Bereich der Hochwasserrückleitungskorridore werden Hochwasserschutzmaßnahmen und Maßnahmen zur Abflussableitung (Geländeanhebungen, Bahnquerungen und Straßenabsenkungen) hergestellt, um die Rückleitung nördlich des Siedlungsgebietes von Burgau in das bestehende Über-schwemmungsgebiet westlich der Mindel zu ermöglichen.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen dienen dem örtlichen Hochwasserschutz, verhindern einen unkontrollierten Hochwasserabfluss in Längsrichtung des Mindeltals und erfüllen eine Lenkungsfunktion.
Die Maßnahmen zur Abflussableitung ermöglichen den Hochwasserabfluss zu den vorgesehenen Flächen (Bahnquerungen und Straßenabsenkungen) oder begrenzen die Ausbreitung des Überschwemmungsgebiets auf den abgestimmten Flächen (Geländeanhebungen).
Bereichsweise sind Geländeanpassungen, z.B. zur Sicherung des Bahndamms, erforderlich.

Planfeststellungsverfahren
Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen, insb. an den Dammbauten, die den Hochwasser-Abfluss verändern, gelten nach § 67 Abs. 2 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes als Gewässerausbau und bedürfen nach § 68 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes der Planfeststellung.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als Vorhabensträger hat am 19.04.2024 für die Maßnahmen der Phase II einen Antrag auf Planfeststellung gestellt.
Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Grunderwerb und Entschädigung
Temporär und Dauerhaft berührte Flächen
Für die geplanten Bauwerke werden umfangreiche Grundstücksflächen benötigt, die vom Wasserwirtschaftsamt erworben oder ggf. getauscht werden sollen. Für Flächen, die für die Umsetzung der Baumaßnahme nötig sind, beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Bauerlaubnisvereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern abzuschließen.
Die für die geplante Maßnahme dauerhaft beanspruchten Flächen sowie die zur Durchführung der Maßnahme bauzeitlich benötigten Flächen, wuerden im Antrag auf Planfeststellung in einem Flurstücksstücksverzeichnis aufgeführt und auf Flurstücksplänen dargestellt.
Entschädigung
Für Flächen, die durch ein Hochwasserereignis betroffen werden, erhalten land- und forstwirtschaftliche Eigentümer die Option, eine Grunddienstbarkeit auf ihr Grundstück eintragen zu lassen und erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe von 20% des Grundstückwertes. Etwaige Entschädigungen für den Nutzungsausfall an landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen durch Überflutungen stehen den Betroffenen, die keine Grunddienstbarkeit eingetragen lassen, ungeachtet dessen weiterhin zu. Daher wird nach einem Hochwasser in jedem Einzelfall die Entschädigung durch Sachverständige nach Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermittelt.