Trinkwasser
Wasser ist unser Lebensmittel Nr. 1
Kein anderes Lebensmittel ist so unersetzbar wie Trinkwasser. In Bayern werden 92% des Trinkwassers aus Grundwasser gewonnen. Meistens ist die Qualität des Grundwassers so gut, dass es unbehandelt in das Leitungsnetz gegeben werden kann. Trinkwasser ist das am besten überwachte Lebensmittel: Die Trinkwasserverordnung fordert, es regelmäßig zu überprüfen.
Doch den Wert dieses Geschenks vergessen wir allzu leicht. Wer im Urlaub erfahren hat, dass Leitungswasser knapp ist, oder dass es vor dem Trinken abgekocht werden muss, freut sich bei seiner Rückkehr über fließend sauberes Wasser daheim: Klar, appetitlich, erfrischend und natürlich frei von Krankheitserregern - direkt aus dem Hahn.
Falls Sie Fragen zur Wasserqualität, Wasserhärte etc. haben, wenden Sie sich bitte an Ihren örtlichen Wasserversorger.
WASSERVERSORGUNG IM AMTSGEBIET
Das Wasser im Amtsgebiet Donauwörth wird aus Quellen, Flach- und Tiefbrunnen gewonnen. Die örtlichen Wasserversorger können kommunale Eigenbetriebe, Eigenunternehmen, öffentlich-private Partnerschaften oder Zweckverbände sein.
Die Wasserversorger mit den zugehörigen Adressen können über das Bayernportal abgerufen werden unter Eingabe der Stichworte „Wasserversorgung“ oder „Zweckverband“ etc. im Suchfeld der Behörden.
ANSPRECHPARTNER FÜR DAS WASSERRECHT AN DEN LANDRATSÄMTERN
Landratsamt | Ansprechpartner |
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Landkreis Aichach-Friedberg | Untere Wasserrechtsbehörde 08251 92-0 |
Landkreis Augsburg | Untere Wasserrechtsbehörde 0821 3102-0 https://www.landkreis-augsburg.de/politik-landkreis/natur-umwelt/wasserrecht/ |
Stadt Augsburg | Untere Wasserrechtsbehörde 0821 324-7322 |
Landkreis Dillingen a. d. Donau | Untere Wasserrechtsbehörde 09071 51-0 |
Landkreis Donau-Ries | Untere Wasserrechtsbehörde 0906 74-0 https://www.donau-ries.de/landratsamt-verwaltung/wasserrecht |
Landkreis Günzburg | Untere Wasserrechtsbehörde 08221 95-0 https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/wasser-und-bodenschutzrecht/ |
Landkreis Neu-Ulm | Untere Wasserrechtsbehörde 0731 7040-0 https://www.landkreis-nu.de/buergerportal/Fachbereich-Stabsstelle?view=publish&item=level2&id=1025/ |
TRINKWASSEREINZUGSGEBIETEVERORDNUNG (TrinkwEGV)
DieTrinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV) dient der nationalen Umsetzung von Art. 7 und 8 der EU-Trinkwasserrichtlinie. Diese hat zentrale Auswirkungen auf den Schutz und die Bewirtschaftung von Trinkwassereinzugsgebieten. Neu ist ein risikobasierter Ansatz. Zunächst ist durch den Betreiber das Einzugsgebiet zu bestimmen und zu beschreiben. Darauf aufbauend ist eine Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung durchzuführen (§ 7 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1+2 TrinkwEGV). Weiter ist ein Untersuchungsprogramm festzulegen und geeignete Risikomanagementmaßnahmen vorzuschlagen. Eine erstmalige Dokumentation des Betreibers hierzu ist bis zum 12.11.2025 der Rechtsbehörde vorzulegen. Diese legt bis zum 12.05.2027 Risikomanagementmaßnahmen fest. Danach erfolgt turnusgemäß alle 6 Jahre eine Aktualisierung.

Ausführungen zum Vorgehen bei der Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung sind im technischen Regelwerk wie der DIN EN 15975-2, der DVGW-Information Wasser Nr. 105, den LAWA-Vollzugshilfen und insbesondere dem DVGW W 1004 (M) zu finden. Ziel der Gefährdungsanalyse ist die systematische Identifizierung möglicher Gefährdungen mit den jeweiligen Eintragspfaden/ Auslösern und Gefährdungsereignissen auf Basis der Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebietes gemäß § 6 TrinkwEGV. Für die Analyse und die Bewertung von Risiken werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und das Schadensausmaß von Gefährdungsereignissen und Gefährdungen ermittelt und das jeweilige Risiko durch die Kombination von Eintrittswahrscheinlichkeit und Schadensausmaß abgeschätzt. Im Anschluss werden die individuellen Risiken miteinander verglichen und in Bezug auf ihre Auswirkung auf die Rohwasserbeschaffenheit priorisiert. Je höher die Priorität von Risiken, desto dringlicher ist der daraus resultierende Handlungsbedarf im Hinblick auf die Festlegung von Risikomanagementmaßnahmen.

ARBEITSHILFEN TRINKWEGV
Viele der für die TrinkwEGV benötigten Umweltdaten sind öffentlich zugänglich. Als fachliche Hilfestellung werden die maßgeblichen Datengrundlagen und deren Bezugsmöglichkeiten zur Abgrenzung und Beschreibung des Einzugsgebietes in der Tabelle Datengrundlagen für TrinkwEGV aufgelistet. Auch das LfU bietet Daten- und Hintergrundinformationen zur TrinkwEGV.
BAYERISCHE VORGEHENSWEISE
Die Vorlage der Dokumentationen innerhalb des 1. Zyklus TrinkwEGV soll nur auf Basis der vorhandenen Informationen zu den Wassergewinnungsanlagen (WGA) erfolgen. In einem weiteren Schritt sind die Detaillierung der Risikoabschätzung, die zugehörigen Maßnahmenpläne und strukturierte Abhilfemaßnahmen abzuleiten.
Weiterführende Informationen
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Kampagne Schau auf die Rohre
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Wasserschutzgebiete im UmweltAtlas Bayern
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Trinkwassereinzugsgebiete im UmweltAtlas Bayern
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Aktion Grundwasserschutz – Trinkwasser für Bayern
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Trinkwasser von der Quelle bis zum Verbraucher
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: öffentliche Trinkwasserversorgung
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Trinkwasserbeschaffenheit
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Trinkwasserschutzgebiete
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Trinkwassereinzugsgebieteverordnung - Umsetzung in Bayern
- Regierung von Schwaben: Wasserversorgungsbilanz Schwaben 2025