Gewässerrandstreifen
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).
Die Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.
An eindeutig erkennbar natürlichen Gewässern sind bereits mit Inkrafttreten des neuen BayNatSchG Gewässerrandstreifen einzuhalten. Die Gewässerrandstreifenkulisse schafft auch in uneindeutigen Fällen flächendeckend Klarheit und Planungssicherheit für Flächenbewirtschafter. Hier gilt die Pflicht zur Einhaltung eines Randstreifens erst mit Veröffentlichung der Kulisse im UmweltAtlas.
Informationen zum Bearbeitungsstand der einzelnen Landkreise sind hier nachfolgend dargestellt.
Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg
Die Begehung und Einstufung der Gewässer hinsichtlich einer Randstreifenpflicht nach BayNatSchG in der Stadt und im Landkreis Augsburg wurde zu Anfang des Jahres 2026 abgeschlossen. Hierzu wurde am 26.03.2026 durch das WWA Donauwörth eine digitale Informationsveranstaltung für Landwirte, betroffene Verbände, Kommunen und Behörden durchgeführt.
Die Hinweiskarten zum vorläufigen Entwurf der Randstreifenkulisse sind untenstehend abrufbar. In dem Zeitraum bis einschließlich 06.05.2026 besteht für Anlieger, Bewirtschafter und Betroffene die Möglichkeit begründete Einwendungen hinsichtlich der getroffenen Einstufung zu übermitteln.
Einwendungen können per E-Mail an gewaesserrandstreifen@wwa-don.bayern.de oder in postalischer Form an das WWA Donauwörth gesendet werden.
Hierfür erforderliche Informationen: Name und Adresse; Gemeinde, Gemarkung und Flurstück(e); betroffenes Gewässer; Begründung zum Gewässerabschnitt
Eine Veröffentlichung der finalen Kulisse im UmweltAtlas Bayern durch das Landesamt für Umwelt (LfU) ist zum 01. Juli 2026 vorgesehen.
Im Vorfeld wurden im November 2025 mittels zweier Infoveranstaltungen Behörden und Verbände aus dem Landkreis und der Stadt Augsburg sowie, in Abstimmung mit dem BBV, Vertreter der Landwirtschaft durch das WWA Donauwörth detaillierter über das Vorgehen bei der Kartierung informiert. Hierbei wurden jeweils im Rahmen eines Außentermins verschiedene Gewässer westlich von Neusäß gemeinsam angesteuert und Kriterien der Einstufung exemplarisch erläutert.
Hinweiskarten für die Stadt und den Landkreis Augsburg
Die Kulisse basiert auf einem Fließgewässernetz im Maßstab 1:25.000. Deshalb kann es zu Lageungenauigkeiten kommen. Grundsätzlich gelten die bestehenden Verhältnisse vor Ort.
Vorabinformation Stadt und Landkreis Augsburg vom 26.03.2026
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- Langerringen - PDF
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- Oberottmarshausenn - PDF
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- Stadtbergen - PDF
- Thierhaupten - PDF
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- Walkertshofen - PDF
- Wehringen - PDF
- Welden - PDF
- Westendorf - PDF
- Zusmarshausen - PDF
Landkreis Aichach-Friedberg
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Aichach-Friedberg durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Aichach-Friedberg wurde zum 1. Juli 2025 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
Landkreis Donau-Ries
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Donau-Ries durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Donau-Ries wurde zum 1. Juli 2024 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
Landkreis Dillingen
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Dillingen durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Dillingen wurde zum 1. Juli 2023 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
Landkreis Günzburg
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Günzburg durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Günzburg wurde zum 1. Juli 2022 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
Landkreis Neu-Ulm
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Neu-Ulm durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Neu-Ulm wurde zum 1. Juli 2021 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
