Gewässerrandstreifen
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art.16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).
Die Wasserwirtschaftsämter führen bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu werden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet. Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.
An eindeutig erkennbar natürlichen Gewässern sind bereits mit Inkrafttreten des neuen BayNatSchG Gewässerrandstreifen einzuhalten. Die Gewässerrandstreifenkulisse schafft auch in uneindeutigen Fällen flächendeckend Klarheit und Planungssicherheit für Flächenbewirtschafter. Hier gilt die Pflicht zur Einhaltung eines Randstreifens erst mit Veröffentlichung der Kulisse im UmweltAtlas.
Informationen zum Bearbeitungsstand der einzelnen Landkreise sind hier nachfolgend dargestellt.
Landkreis Aichach-Friedberg
Die Begehung und Einstufung der Gewässer hinsichtlich einer Randstreifenpflicht nach BayNatSchG im Landkreis Aichach-Friedberg wurde zu Anfang des Jahres 2025 abgeschlossen. Hierzu wurde am 26.02.2025 durch das WWA Donauwörth eine digitale Informationsveranstaltung für Landwirte, betroffene Verbände, Kommunen und Behörden durchgeführt.
Ein vorläufiger Entwurf der Randstreifenkulisse war im Anschluss an die Informationsveranstaltung veröffentlicht. Im Zeitraum vom 27.02.2025 bis 09.04.2025 bestand die Möglichkeit, Einwände gegen die getroffenen Einstufungen einzureichen.
Eine Veröffentlichung der finalen Kulisse im UmweltAtlas Bayern durch das Landesamt für Umwelt (LfU) ist zum 01. Juli 2025 vorgesehen.
Vorab wurden im Oktober und November 2024 mittels zweier Infoveranstaltungen Behörden und Verbände aus dem Landkreis sowie, in Abstimmung mit dem BBV, Vertreter der Landwirtschaft durch das WWA Donauwörth detaillierter über das Vorgehen bei der Kartierung informiert. Hierbei wurden jeweils im Rahmen eines Außentermins verschiedene Gewässer südlich von Friedberg gemeinsam angesteuert und Kriterien der Einstufung exemplarisch erläutert.
Landkreis Augsburg und Stadt Augsburg
Im Anschluss an den aktuell bearbeiteten Landkreis Aichach-Friedberg erfolgt die Begehung und Einstufung der Gewässer im Gebiet des Landkreises und der Stadt Augsburg. Der Beginn der Kartierung erfolgt im Frühjahr 2025. Die Veröffentlichung der Randstreifenkulisse wird für den Juli 2026 angestrebt.
Landkreis Donau-Ries
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Donau-Ries durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Donau-Ries wurde zum 1. Juli 2024 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
Landkreis Dillingen
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Dillingen durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Dillingen wurde zum 1. Juli 2023 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
Landkreis Günzburg
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Günzburg durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Günzburg wurde zum 1. Juli 2022 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.
Landkreis Neu-Ulm
Die Kartierung der Gewässer im Landkreis Neu-Ulm durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth ist abgeschlossen. Die endgültige Randstreifenkulisse für den Landkreis Neu-Ulm wurde zum 1. Juli 2021 in den UmweltAtlas des Bayerischen Landesamtes für Umwelt eingestellt und ist dort einsehbar.