Gewässerrandstreifen
Durch das Volksbegehren "Rettet die Bienen" wurde in Bayern 2019 die gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen eingeführt. Art. 16 des Bayerischen Naturschutzgesetzes verbietet die acker- und gartenbauliche Nutzung von Uferbereichen natürlicher Gewässer in einer Breite von mindestens 5 m, bei staatlichen Flächen von mindestens 10 m von der Uferlinie (Gewässerrandstreifen).
Die Wasserwirtschaftsämter führten bayernweit Kartierungen durch, um die Gewässer einzustufen. Dazu wurden die Abschnitte nach einheitlichen Kriterien vor Ort begutachtet.
Die Gewässerrandstreifenkulisse wird im UmweltAtlas Bayern jedem Interessierten und Betroffenen digital zur Verfügung gestellt. Dort können die Kulissen für die Gewässer 1., 2. und 3. Ordnung eingesehen werden.
Im Amtsgebiet des WWA Donauwörth sind die Arbeiten zur Kartierung und Gewässereinstufung seit Mitte 2026 abgeschlossen. Die Randstreifenkulisse ist für unser Amtsgebiet ab dem 01.07.2026 vollständig im UmweltAtlas des Bayerischen Landesamts für Umwelt dargestellt.
