Singoldüberleitung Großaitingen
Allgemein
Durch mehrere Hochwasserereignisse an der Singold wurden große Teile bebauter Gebiete überschwemmt. Daraufhin wurden Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben, um Lösungsansätze für die Hochwasserproblematik zu thematisieren. Als primärer Baustein sieht das Gesamtkonzept ein Hochwasserrückhaltebecken in Holzhausen vor. Jedoch können die Gemeinden, nördlich von Schwabmünchen gelegen, durch das Becken nicht vollständig geschützt werden. Ein im Durchschnitt alle 100 Jahre zu erwartendes Hochwasserereignis (HQ100) bedroht etwa 510 Bürger. Neben möglichen Personenschäden werden bei einem schweren Hochwasser Sachschäden im mehrstelligen Millionenbereich erwartet.
Um auch die Gemeinden Großaitingen, Wehringen und die Stadt Bobingen vor einem bis zu 100-jährlichen Hochwasserereignis zu schützen, plant das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth zurzeit eine Überleitung der Singold in die Wertach.
Die Hochwasserschutzmaßnahmen dienen dem Schutz der besiedelten Gebiete vor einem ca.100-jährlichen Hochwasserereignis, verhindern einen unkontrollierten Hochwasserabfluss und erfüllen eine Lenkungsfunktion
Aktueller Stand und weiteres Vorgehen
Mit Antrag vom 17.02.2025 wurde das Genehmigungsverfahren für die Hochwasserschutzmaßnahmen begonnen. Parallel setzt das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth weitere hydraulische Berechnungen zur Überprüfung der Eignung der Steuerung der geplanten Maßnahmen um.
Einen Einblick in den Genehmigungsunterlagen erhalten Sie unter der Überschrift Planfeststellungsverfahren.
Abstimmungen und Informationsveranstaltungen mit den Gemeinden, Kraftwerksbetreibern und mit betroffenen Eigentümern wurden im Juni 2023 durchgeführt. Dabei wurden das Konzept und die Detailplanungen der vorgesehenen Maßnahmen im Bereich der Gemeinde Großaitingen erläutert.
Die Planungen zur Ausführung der Maßnahmen werden erst nach einem abgeschlossenem Genehmigungsverfahren bei ausreichenden Haushaltsmitteln begonnen.
Ein voraussichtlicher Baubeginn kann dementsprechend nicht festgelegt werden. Die Bauzeit wird voraussichtlich mehrere Monate andauern.
Hochwasserrisiko
Die Gemeinden Großaitingen, Wehringen und die Stadt Bobingen sind in besonderem Maße durch Hochwasserereignisse der Singold gefährdet.
Weiterführende Informationen
Historie
In den Machbarkeitsstudien aus den Jahren 2005 (Alternatives Hochwasserschutzkonzept Singold, Wald + Corbe) und 2016 (Ergänzung zur Machbarkeitsstudie, Blasy - Øverland) sowie in der Vorplanung 2021 (BCE) wurden bereits verschiedene Lösungsmöglichkeiten betrachtet:
- Ausleitung vor Großaitingen:
Über eine Mulde sollen Abflussteile bis zu 5 m³/s in die Wertach abgeleitet werden, die Nutzbarkeit der landwirtschaftlichen Flächen soll erhalten bleiben. Mittels kleinräumiger Wegehöherlegungen und Berücksichtigung des Biotops am rechten Wertachufer ergeben sich unterschiedliche Längsgefälle-Bereiche der Mulde.
Alternativ kann ein durchgehendes Längsgefälle von der Singold zur Wertach hergestellt werden, was zu erdbaulichen Eingriffen führt, die sich weniger gut in die Topographie einbinden lassen.
- Ausleitung vor Wehringen:
Vom Prinzip orientiert sich diese Lösungsmöglichkeit an der vorab beschriebenen. Hier existieren bereits Grabensysteme, die für die Ableitung des Hochwassers ausgebaut und deren Verläufe teilweise genutzt werden können. Da Wehringen unterstrom von Großaitingen liegt, müssten umfangreiche Objektschutzmaßnahmen in Großaitingen vorgesehen werden.
- Keine Ausleitungen:
Zur Sicherstellung eines Schutzes vor HQ100 (+ 15% Klimafaktor) bei gleichzeitiger Ableitung von der Singold zur Wertach müssen sowohl in Großaitingen als auch in Wehringen und Bobingen umfangreiche Objekt- und Einzelschutzmaßnahmen umgesetzt werden.
Gewählte Lösung
In erster Linie aus wirtschaftlichen Gründen wurde für die weitere Betrachtung eine Lösung gewählt, die einerseits eine Ausleitung vor (d.h. südlich von) Großaitingen von Singold-Hochwasser zur Wertach hin vorsieht und andererseits sicherstellt, dass durch Großaitingen und die Unterliegerkommunen selbst nur maximal so viel Wasser fließt, dass es durch Ausuferungen zu keinen Schäden kommt. Nennenswerte Ausuferungen erfolgen in den relevanten Siedlungsgebieten nicht mehr. Es sind keine innerörtlichen Hochwasserschutzmaßnahmen und keine Objekt- bzw. Einzelschutzmaßnahmen notwendig.
Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen
Sämtliche Planungsüberlegungen folgen dem Grundsatz:
1. So viel wie vertretbar durchleiten
2. So viel wie nötig überleiten
Der Hochwasserabfluss der Singold südlich der Gemeinde Großaitingen beträgt rd. 9 m³/s (entspricht HQ 100 incl. 15% Klimazuschlag). Durch die bebauten Bereiche der Gemeinden Großaitingen, Wehringen und der Stadt Bobingen können maximal ca. 5 bis 6 m³/s durchgeleitet werden. Der verbleibende Hochwasserabfluss zzgl. örtlichen Niederschlag muss vor den Siedlungen übergeleitet werden.
Das geplante Drosselbauwerk ist südlich der Bodenseestraße in Großaitingen in der Nähe des Supermarktes an der Singold angeordnet. Zur Sicherung ist in diesem Bereich ebenfalls ein Deichbauwerk am rechten Ufer vorgesehen.
Das aus der Singold ausgeleitete Wasser wird oberirdisch über das bestehende Gelände von der Singold hin zur Wertach geleitet. Die Hochwasserüberleitung folgt einem teilweise geschwungenen Verlauf in West-Ost-Richtung. Für die Hochwasserüberleitung werden mehrere kleinräumige Geländemodellierungen durchgeführt um das abfließende Wasser zu beschleunigen und zu lenken. Der gewählte Trassenverlauf ist wirtschaftlich, minimiert Grundstücksbetroffenheiten und bindet sich gut in die Landschaft ein.
Die bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen der Gemeinde Großaitingen werden durch die geplanten Maßnahmen nicht beeinträchtigt. Die Ausdehnung der sich neu ergebenden Überflutungsfläche entspricht in etwa dem bisherigen festgesetzten Überschwemmungsgebiet.
Planfeststellungsverfahren
Die geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen gelten nach § 67 Abs. 2 Satz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes als Gewässerausbau und bedürfen nach § 68 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes der Planfeststellung.
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth als Vorhabensträger stellte am 17.02.2025 einen Antrag auf Planfeststellung. Öffentlichkeitsbeteiligungen gem. dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetz sind vorgesehen.
Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen dem Träger des Vorhabens und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
Einblick in die eingereichten Planungsunterlagen
- Ordnerverzeichnis (PDF nicht barrierefrei)
- A 1.1 - Erläuterungsbericht Objektplanung (PDF nicht barrierefrei)
- A 1.2 - Grundstücksverzeichnis (PDF nicht barrierefrei)
- A 1.3 - Bauwerksverzeichnis (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.1 - Übersichtslageplan (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.2 - Lageplan Bestand und Sparten (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.3.1 - Übersichtslageplan Vorhaben (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.3.2 - Lageplan Drosselbauwerk (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.3.3 - Lageplan Hochwasserschutzdeich rechtes Ufer (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.3.4 - Lageplan Eigentumsverhältnisse (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.4.1 - Längsschnitt Singold (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.4.2 - Längsschnitt Überleitung (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.5.1 - Querschnitte Drosselbauwerk (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.5.2 - Querschnitte Überlaufschwelle linkes Singold-Ufer (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.5.3 - Querschnitte Wegeabsenkung (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.5.4 - Querschnitte Hochwasserschutzdeich rechtes Ufer (PDF nicht barrierefrei)
- B 1.6.1 - Detailplan Bauzeitliche Wasserhaltung (PDF nicht barrierefrei)
Genehmigungsplanung
Objektplanung
Landschaftspflegerischer Begleitplan
- A 2.1 - Erläuterungsbericht Landschaftspflegerischer Begleitplan (PDF nicht barrierefrei)
- B 2.1.1 - LBP – Drosselbauwerk, Deich, Geländeabsenkung Singold-Ufer (PDF nicht barrierefrei)
- B 2.1.2 - LBP – Geländemodellierung (PDF nicht barrierefrei)
Umweltverträglichkeit
- A 3.1 - Vorbericht Umweltverträglichkeit (PDF nicht barrierefrei)
Hydraulik
- A 4.1 - Erläuterungsbericht Hydraulik (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.1.1 - max. Überschwemmungstiefen HQ20 Istzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.1.2 - max. Überschwemmungstiefen HQ20 Planzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.2.1 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Istzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.2.2 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Istzustand Detailplan Großaitingen (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.2.3 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Istzustand Detailplan Bobingen (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.3.1 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Planzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.3.2 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Planzustand Detailplan Großaitingen (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.3.3 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Planzustand Detailplan Bobingen (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.4 - Wassertiefendifferenz HQ100+15% Ist – Planzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.5 - max. Flutungsflächen HQ100+15% Ist- Planzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.6 - max. Fließgeschwindigkeiten HQ100+15% Istzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.6.1 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Planzustand Detailplan Großaitingen (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.7 - max. Fließgeschwindigkeiten HQ100+15% Planzustand (PDF nicht barrierefrei)
- B 4.7.1 - max. Überschwemmungstiefen HQ100+15% Planzustand Detailplan Großaitingen (PDF nicht barrierefrei)
Tragwerksplanung
- A 5.1 - Entwurfsplanung Tragwerksplanung (PDF nicht barrierefrei)
Geotechnik
Bauausführung
Nach der erfolgreichen Genehmigung der Planungen (siehe Planfeststellungsverfahren) werden die Planungen zur Ausführung begonnen. Die Ausführungsplanung beinhaltet die ingenieurtechnische Vertiefung der vorgesehenen Maßnahmen, sodass die bauliche Umsetzung erfolgen kann.
Im Anschluss an der Ausführungsplanung werden die Baumaßnahmen bei ausreichenden Haushaltsmitteln begonnen.
Grunderwerb
Für die geplanten Bauwerke werden Grundstücksflächen benötigt, die vom Wasserwirtschaftsamt erworben oder ggf. getauscht werden sollen. Für weitere Flächen, die für die Umsetzung der Maßnahme nötig sind (z.B. Geländemodellierungen), beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Bauerlaubnisvereinbarungen mit den betroffenen Eigentümern abzuschließen
Die für die geplante Maßnahme dauerhaft beanspruchten Flächen sowie die zur Durchführung der Maßnahme bauzeitlich benötigten Flächen, sind in den Genehmigungsunterlagen in einem Flurstücksstücksverzeichnis aufgeführt und auf Flurstücksplänen dargestellt.
Diese Genehmigungsunterlagen können unter der Überschrift Planfeststellungsverfahren eingesehen werden.