Grunderwerb und Entschädigung

Temporär und Dauerhaft berührte Flächen

Für die geplanten Bauwerke werden umfangreiche Grundstücksflächen benötigt, die vom Wasserwirtschaftsamt erworben oder ggf. getauscht werden sollen. Für Flächen, die für die Umsetzung der Baumaßnahme nötig sind, beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Bauerlaubnisvereinbarungen mit den betroffenen Eigentümer abzuschließen.

Die für die geplante Maßnahme dauerhaft beanspruchten Flächen sowie die zur Durchführung der Maßnahme bauzeitlich benötigten Flächen, werden bei dem Antrag auf Planfeststellung in einem Flurstücksstücksverzeichnis aufgeführt und auf Flurstücksplänen dargestellt.

Entschädigung

Für Flächen, die durch ein Hochwasserereignis betroffen werden, erhalten land- und forstwirtschaftliche Eigentümer die Option, eine Grunddienstbarkeit auf ihr Grundstück eintragen zu lassen und erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe von 20% des Grundstückwertes.

Etwaige Entschädigungen für den Nutzungsausfall an landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen durch Überflutungen stehen den Betroffenen, die keine Grunddienstbarkeit eingetragen lassen, ungeachtet dessen weiterhin zu. Daher wird nach einem Hochwasser in jedem Einzelfall die Entschädigung durch Sachverständige nach Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermittelt.