Grunderwerb und Entschädigung

Unternehmensverfahren

Um den nötigen Grund für den Bau des Hochwasserrückhaltebeckens zu erwerben, führt das Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben eines Unternehmensverfahrens nach § 87 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) zur Flurneuordnung in Teilen der Gemarkungen Burgau und Scheppach durch. Dabei wird ein (sonst nötiger) Flächenabzug für das Dammbauwerk, durch die Bereitstellung von Tauschflächen der Stadt Burgau nicht mehr erforderlich.

Weitere Information zum Unternehmensverfahren finden Sie unter

bzw. von den durch die Grundstückseigentümer gewählten Vertreter

Bauumsetzung

Für Flächen, die für die Umsetzung der Baumaßnahme nötig sind, beabsichtigt das Wasserwirtschaftsamt Bauerlaubnisvereinbarungen mit den betroffenen Eigentümer abzuschließen. Die betroffenen Eigentümer werden hinsichtlich des Abschlusses einer Vereinbarung vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.

Entschädigung

Für Flächen, die durch ein Einstauereignis betroffen werden, erhalten land- und forstwirtschaftliche Eigentümer die Option, eine Grunddienstbarkeit auf ihr Grundstück eintragen zu lassen und erhalten dafür eine Entschädigung in Höhe von 20% des Grundstückwertes. Etwaige Entschädigungen für den Nutzungsausfall an landwirtschaftlich oder anderweitig genutzten Flächen durch Überflutungen stehen den Betroffenen, die keine Grunddienstbarkeit eingetragen lassen, ungeachtet dessen weiterhin zu. Daher wird nach einem Hochwasser in jedem Einzelfall die Entschädigung durch Sachverständige nach Empfehlung des Bayerischen Bauernverbandes und des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ermittelt. Die betroffenen Eigentümer werden hinsichtlich die Ausübung Ihres Optionsrechts vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.

Eigentümergärten

Für Eigentümergärten, die durch ein Einstauereignis betroffen werden, erhalten Eigentümer folgende Optionen:

  1. Angebot Ersatzgrundstück und Absiedlung der Gärten im Bereich der bestehenden Kleingartenanlage (Luftseite des Hochwasserrückhaltedamms)
  2. Entschädigung im Einstaufall (Nur Differenz zwischen IST- und PLAN-Situation)

Die betroffenen Eigentümer wurden hinsichtlich des Abschlusses einer Vereinbarung vom Wasserwirtschaftsamt kontaktiert.