Planungsgrundsätze / Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen

Sämtliche Planungsüberlegungen folgen dem Grundsatz::

  • So viel wie vertretbar durchleiten
  • So viel wie möglich zurückhalten
  • So viel wie nötig ableiten.

Der Hochwasserabfluss der Mindel im Bereich der Bundesautobahn A8 südlich von Burgau beträgt 135 m³/s (entspricht HQ 100 incl. 15% Klimazuschlag; 3,5 Olympische Schwimmbäder pro Minute). Durch das Stadtgebiet von Burgau können mit den geplanten Maßnahmen zur Steigerung der Abflussleistung im Stadtgebiet maximal 75 m³/s durchgeleitet werden. Durch das geplante Hochwasserrückhaltebecken mit maximal rd. 1,3 Mio. m³ Speichervolumen wird eine Retentionswirkung von rd. 10 m³/s erreicht. Die verbleibenden 50 m³/s müssen um das Stadtgebiet von Burgau herumgeleitet werden. Hierzu ist aufgrund der bestehenden Topographie nur das Gebiet östlich von Burgau geeignet.

Planungsgrundsatz für den Hochwasserschutz der Stadt BurgauBild vergrössern Planungsgrundsatz für den Hochwasserschutz der Stadt Burgau

 

Zur optimalen Nutzung des Gebietes südlich von Burgau als Stauraum für das geplante Hochwasserrückhaltebecken wurde das Becken auf das maximal mögliche Volumen geplant. Das Hochwasserrückhaltebecken füllt sich nur im Hochwasserfall ab einem Hochwasserabfluss von mehr als 75 m3/s in der Mindel.

Da die bestehende Bahnstrecke Augsburg-Ulm östlich von Burgau direkt an das Siedlungsgebiet von Burgau angrenzt, ist eine Querung der Bahnstrecke zur Überleitung des "überschüssigen" Hochwasserabflusses in den Ableitungsbereich östlich der Bahnstrecke erforderlich.

Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadt BurgauBild vergrössern Gesamtplanung der Hochwasserschutzmaßnahmen für die Stadt Burgau

 

Das aus dem HRB auf die Ostseite der Bahn übergeleitete Wasser wird oberirdisch auf dem bestehenden Gelände abgeleitet. Der Bahndamm wird durch Sicherungsmaßnahmen an der Bahndammböschung bzw. über den Abflusswasserspiegel angehobene Bahnwege geschützt. Für die Hochwasserableitung werden zwei Korridore gebildet. Der westliche Korridor wird von der Bahnstrecke und einer Leitstruktur entlang der Westseite des Scheidgrabens begrenzt. Der westliche Ableitungskorridor begrenzt lediglich die Hochwasserabflüsse bis ca. 20 m3/s. Bei höheren Abflüssen wird die Leitstruktur überströmt und Wasser in den Scheidgraben und den östlichen Korridor geleitet. Die Ausdehnung der Überflutungsfläche des östlichen Korridors nach Osten wird in einzelnen Randbereichen durch Leitstrukturen/Geländeanhebungen begrenzt.

Ein mit Leitdeichen begrenzter Rückleitungskorridor nördlich des Siedlungsgebiets Burgau und ein Querungsbauwerk unter der Bahnstrecke sind vorgesehen. Dazu werden die beiden Ableitungskorridore nördlich der Konzenberger Straße durch einen Leitdeich abgesperrt und das abgeleitete Wasser auf das Bahnquerungsbauwerk mit dem Rückleitungskorridor gelenkt. In den Leitdeich wird ein Drosselbauwerk für den Scheidgrabenabfluss integriert.

Die Bereiche südlich des Ableitungskorridors und östlich des Bahndamms sowohl als auch die Bereiche nördlich des Rückleitungskorridors zwischen der Mindel und der GZ 11 bis zur Riedmühle werden mit der Planung des Rückleitungskorridors gemäß den Abstimmungen mit den Betroffenen vor Hochwasser geschützt.