Gewässerrandstreifen Landkreis Aichach-Friedberg

Aktuell wird die Gewässerrandstreifenkulisse im Landkreis Aichach-Friedberg erhoben. Die Kartierung wird voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Über den Abschluss werden Betroffene im Rahmen einer Videokonferenz informiert. Anschließend werden die Ergebnisse der Kartierung als Vorabinformation auf unserer Internetseite veröffentlicht. Innerhalb einer sechswöchigen Frist haben Landwirt:innen und Grundstücksbesitzende dann die Möglichkeit, Einwendungen einzureichen. Zum 1. Juli 2025 erfolgt die Veröffentlichung der finalen Kulisse im UmweltAtlas Bayern durch das Landesamt für Umwelt (LfU).


Wichtig:
An eindeutig erkennbaren natürlichen Gewässern sind bereits seit Inkrafttreten des neuen Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) im August 2019 Gewässerrandstreifen einzuhalten. In unklaren Fällen, insbesondere bei Gräben und künstlich aussehenden Gewässern, gilt die Pflicht zur Einhaltung von Gewässerrandstreifen erst mit der Darstellung im UmweltAtlas Bayern.

Zusatzinformationen für Betroffene:

Alle ausgewiesenen Gewässerabschnitte im Landkreis Aichach-Friedberg werden vor der Einstufung begangen und fotodokumentarisch kartiert. Die fachliche Einschätzung erfolgt anhand einer bayernweiten einheitlichen Vorgehensweise.

Häufige Fragestellungen:

  1. Den Status eines natürlichen Baches (und damit eines randstreifenpflichtigen Gewässers) verliert das Gewässer auch dann nicht, wenn es begradigt, verlegt, umgeleitet oder befestigt wurde.
  2. Technische und künstliche Einleitungen wie z.B. Drainagen, Kleinkläranlagen, Straßenentwässerung, die in einen natürlichen Graben entwässern, entbinden nicht von einer Randstreifenpflicht des natürlichen Gewässers.
  3. Eine Randstreifenpflicht besteht auch bei natürlichen Gewässern, die nur zeitweise bzw. periodisch wasserführend sind (z. B. im Sommer trockenfallen) und bei denen eine Gewässersohle erkennbar ist (Kies, Erdspuren).
  4. Ein "grüner Graben" (= kein Gewässerrandstreifen) führt in der Regel so selten Wasser, dass sich gewässertypische Eigenschaften nicht ausreichend ausbilden können. Eine Gewässersohle ist im Fall eines "grünen Grabens" nicht erkennbar. Stattdessen liegt ein klarer Grasbewuchs vor.