Unsere Aufgaben

Europäische Wasserrahmenrichtlinie

Der Wasserkreislauf kennt keine Grenzen

Das Europäische Parlament und der Rat der Gemeinschaft haben am 23. Oktober 2000 die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) beschlossen. Sie verlangt von allen Mitgliedstaaten, Wasserwirtschaft künftig nach einheitlichen fachlichen Grundsätzen in Flussgebieten zu betreiben. Dies fordert eine Zusammenarbeit über politische Grenzen hinweg

Wir

  • setzen uns für die Ziele der WRRL ein, z.B. für
  • einen besserer Schutz der vom Wasser abhängigen Lebensgemeinschaften, besonders durch schrittweise geringeren Eintrag von gefährlichen Stoffen.
  • einen stärkerer Schutz des Grundwassers vor Verschmutzungen
  • eine Minderung der Folgen von Überschwemmungen
  • Alle EU-Staaten müssen einen Stufenplan einhalten, der sicherstellen soll, dass der von der WRRL geforderte ökologisch, chemisch und mengenmäßig gute Zustand aller Gewässer bis zum Jahr 2015 erreicht wird.

Wir

  • sind zuständig für die Oberflächengewässer und das Grundwasser des bayerischen Teilflussgebietes Iller-Lech
  • erfassen und analysieren die Daten für diesen Bereich
  • stellen die Ergebnisse dar und entwickeln Maßnahmeprogramme zum Erreichen der Umweltziele
  • informieren und beteiligen die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen für die Gewässer und deren Einzugsgebiete
  • koordinieren den Vollzug der WRRL mit unseren Nachbarn und stimmen Maßnahmen ab.

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