Gewässerrandstreifen im Landkreis Donau-Ries

Vorabinformation Gewässerrandstreifen Donau-Ries - Bearbeitungsstand 20.02.2024

Die Begehung und Einstufung der Gewässer 3. Ordnung hinsichtlich einer Randstreifenpflicht nach Bayerischem Naturschutzgesetz (BayNatSchG) im Landkreis Donau-Ries ist abgeschlossen.

Die als randstreifenpflichtig eingestuften Gewässer sind in den nachfolgenden Karten dargestellt (Positivkulisse). Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen vorläufigen Bearbeitungsstand handelt.

Der Einwendungszeitraum beträgt sechs Wochen (21.02.2024 bis 03.04.2024). Einwendungen (bitte mit Begründung) können in schriftlicher Form oder per E-Mail (gewaesserrandstreifen@wwa-don.bayern.de) an das WWA Donauwörth gesendet werden.

Hinweis: Die Kulisse basiert auf einem Fließgewässernetz im Maßstab 1:25.000. Deshalb kann es zu Lageungenauigkeiten kommen. Grundsätzlich gelten die bestehenden Verhältnisse vor Ort.

Informationsveranstaltung am 20.02.2024


Am 20.02.2024 hat das Wasserwirtschaftsamt eine digitale Informationsveranstaltung für Landwirt:innen, betroffene Verbände, Kommunen und Behörden durchgeführt.

Im Folgenden die Präsentation für Sie zum Nachlesen:

Alphabetische Auflistung nach Gemeinden:

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Zusatzinformationen für Betroffene:

Alle ausgewiesenen Gewässerabschnitte im Landkreis Donau-Ries wurden vor der Einstufung begangen und fotodokumentarisch kartiert. Die fachliche Einschätzung erfolgte anhand einer bayernweiten einheitlichen Vorgehensweise.

Häufige Fragestellungen:

  1. Den Status eines natürlichen Baches (und damit eines randstreifenpflichtigen Gewässers) verliert das Gewässer auch dann nicht, wenn es begradigt, verlegt, umgeleitet oder befestigt wurde.
  2. Technische und künstliche Einleitungen wie z.B. Drainagen, Kleinkläranlagen, Straßenentwässerung, die in einen natürlichen Graben entwässern, entbinden nicht von einer Randstreifenpflicht des natürlichen Gewässers.
  3. Eine Randstreifenpflicht besteht auch bei natürlichen Gewässern, die nur zeitweise bzw. periodisch wasserführend sind (z. B. im Sommer trockenfallen) und bei denen eine Gewässersohle erkennbar ist (Kies, Erdspuren).
  4. Ein "grüner Graben" (= kein Gewässerrandstreifen) führt in der Regel so selten Wasser, dass sich gewässertypische Eigenschaften nicht ausreichend ausbilden können. Eine Gewässersohle ist im Fall eines "grünen Grabens" nicht erkennbar. Stattdessen liegt ein klarer Grasbewuchs vor.

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