Informationen über die Ausbildung
zur/zum Verwaltungswirt/in

im Beamtenverhältnis der 2. Qualifikationsebene der Fachrichtung Verwaltung und Finanzen
bei der Bayer. Wasserwirtschaftsverwaltung
Einstellungsjahr 2024

Einstellungsvoraussetzungen
Für den Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  • erfolgreich an dem Auswahlverfahren der Geschäftsstelle
    des Landespersonalausschusses teilgenommen hat
    (Infos unter http://www.lpa.bayern.de/ausbildung/pruefung/termin/),
  • bis zur Einstellung den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder die mittlere Reife besitzt,
  • die Voraussetzungen für eine Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllt
    (Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates, gesundheitliche Eignung, Verfassungs-
    treue).

Bewerbung, Termine

Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit

  • einem Lebenslauf,
  • einem Lichtbild aus neuerer Zeit in Passformat,
  • dem letzten Jahres- und Zwischenzeugnis,
  • Schulabschlusszeugnis (falls bereits vorhanden),
  • evtl. Nachweisen über berufliche Tätigkeiten nach dem Schulabschluss
  • an die Regierung von Schwaben, Z2, Fronhof 10, 86152 Augsburg.

Nähere Auskünfte erhalten Sie bei

Frau Rieger
E-Mail: claudia.rieger@reg-schw.bayern.de
Tel. 0821/327-2269

Ausbildung

Der 2-jährige Vorbereitungsdienst beginnt jeweils im September eines Jahres. Während des Vorbereitungsdienstes wird der Anwärter theoretisch und praktisch ausgebildet.

Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifikationsprüfung führen Sie danach die Berufsbezeichnung „Verwaltungswirt/in“.

Die theoretische Ausbildung erfolgt über Lehrgänge durch die Bayerische Verwaltungsschule.

Die praktische Ausbildung wird bei einem Wasserwirtschaftsamt, einer Regierung, sowie bei einem Landratsamt durchgeführt.

Wünsche hinsichtlich bestimmter Ausbildungsorte werden nach Möglichkeit berücksichtigt, doch kann weder für die Zeit des Vorbereitungsdienstes noch für die spätere Verwendung eine dau-ernde Beschäftigung am oder in unmittelbarer Nähe des bisherigen Wohnortes zugesichert werden.
Nähere Informationen erhalten Sie außerdem unter
http://www.lpa.bayern.de/ausbildung/richtungen/staatlich/

Leistungen des Staates
Bezahlung

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.000 € monatlich . Von den Bezügen werden Lohn- und Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag einbehalten. Verheiratete Anwärter erhalten einen Verheiratetenzuschlag von ca. 120 € monatlich. Darüber hinaus gewährt der Freistaat Bayern vermögenswirksame Leistungen, Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Die Kosten der Ausbildung trägt der Staat.

Sozialversicherung

Die Beamten sind in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Bei einem Ausscheiden aus dem Dienst ohne Anspruch auf lebenslängliche Versorgung übernimmt der Freistaat Bayern die Nachversicherung in der Rentenversicherung der Angestellten.

Anstelle der gesetzlichen Krankenversicherung gewährt der Staat seinen Beamten eine Beihilfe. Diese beträgt bei ledigen Beamten ca. 50% der Krankheitskosten. Die Differenz sollte durch eine private Krankenversicherung abgedeckt werden. Die meisten Versicherungsunternehmen bieten für die Dauer der Ausbildung verbilligte Ausbildungstarife an.

Tätigkeitsbereiche

Als Beamter/-in in der zweiten Qualifikationsebene bei der Bayer. Wasserwirtschaftsverwaltung können Sie in folgenden Bereichen tätig sein:

  • Personalwesen
  • Haushalts- und Rechnungswesen des Hochbaues, Straßen- und Brückenbaues und der Wasserwirtschaft,
  • Liegenschafts-, und Haftungswesen

bei den Dienststellen:

  • Wasserwirtschaftsämter
  • Landesamt für Umwelt
  • Regierungen
  • Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern
  • Bayer. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Beruflicher Werdegang

  • Beamtenverhältnis auf Widerruf:
    Zweijähriger Vorbereitungsdienst als Regierungssekretär/in

  • Qualifikationsprüfung
    Beamtenverhältnis auf Probe

  • Regierungssekretär/in Probezeit (2 Jahre)
    Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nach Ablauf der Probezeit

Mögliche Beförderungen

  • Regierungsobersekretär/in (Besoldungsgruppe A 7)
  • Regierungshauptsekretär/in (Besoldungsgruppe A 8)
  • Regierungsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
  • Aufstiegsmöglichkeiten in die dritte Qualifikationsebene sind bei entsprechender Eignung gegeben.


Rechtsstand: März 2024