Rückhalte-Projekt

Das Rückhalte-Projekt umfasst insgesamt sieben Hochwasser-Rückhalteräume:

  • drei Rückhalteräume (Leipheim, Helmeringen und Neugeschüttwörth) für sehr große Hochwasserereignisse als Reserve für den Überlastfall bei Extremhochwasser
  • zwei Rückhalteräume (Tapfheim und Donauwörth) für mittlere Hochwasserereignisse zur Unterstützung des Grundschutzes
  • zwei Rückhalteräume (Bischofswörth-Christianswörth, Zankwert) für natürlichen Rückhalt zur Vernetzung von Fluss und Aue und naturschutzfachlichen Ausgleich

Aktueller Stand


„Flutpolder und Rückhalteräume wirken sich in einem hohen Maß positiv auf den Hochwasserschutz aus und tragen dazu bei, das Schadens-potential künftiger Hochwasserereignisse für Menschen, Sachgüter und Umweltsystem signifikant zu reduzieren.“

Der Freistaat Bayern führt das bedeutsame Projekt im Rahmen des bayerischen Flutpolderprogramms an der Donau in den nächsten Jahren mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen und Haushaltsmitteln weiter. Wegen der aktuellen Haushaltssituation haben derzeit allerdings Flutpolderstandorte, die in der Planung weiter fortgeschritten sind Vorrang in der Bearbeitung.

Ein intensiver Einstieg in die weiteren Planungsphasen für das Rückhalteprojekt an der Donau in Schwaben wird daher erst in drei bis vier Jahren möglich sein.

Im Flutpolderprogramm an der Donau werden aktuell die Kosten-Nutzen-Untersuchungen von der Technischen Universität München für alle Flutpolderstandorte durchgeführt.

Raumordnungsverfahren

Die Unterlagen für das Rückhalte-Projekt mit den insgesamt sieben Hochwasserrückhalteräumen wurden am 14.06.2022 bei der Regierung von Schwaben eingereicht. Mit drei landesplanerischen Beurteilungen wurde das Raumordnungsverfahren am 24.03.2023 abgeschlossen.

Die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Schwaben ist unter folgender Internetadresse einsehbar:

Das Vorhaben ist an allen untersuchten Standorten mit ihren Varianten unter Beachtung umfangreicher Maßgaben und Hinweise als raumverträglich eingestuft. Die Maßgaben und Hinweise stützen sich vor allem auf die fachbehördlichen Stellungnahmen, die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens bei der höheren Landesplanungsbehörde eingegangen sind. Private Belange waren nicht Gegenstand des Raumordnungsverfahrens.

Bei der landesplanerischen Beurteilung handelt es sich um ein fachbehördliches Gutachten zur Raumverträglichkeit, das als Grundlage für die weiteren Planungen der Vorhabensträgerin dient, aber keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. Eine rechtsverbindliche Genehmigung des Vorhabens bleibt einem Planfeststellungsverfahren der Regierung von Schwaben bzw. den Kreisverwaltungsbehörden vorbehalten.

Untersuchen und Planen

Bevor an die konkrete Planung von Rückhaltemaßnahmen gegangen werden kann, bedarf es einiger wichtiger Grundlagenuntersuchungen. Seit Ende 2016 wurden umfangreiche Untersuchungen für das Raumordnungsverfahren zu allen in der Bedarfsplanung ermittelten Rückhalteräumen durchgeführt. Diese umfassten im Wesentlichen:

  • Erweiterung der Datengrundlagen über die Gewässer, die Flora und Fauna, das Grundwasser und den Untergrund mit Vermessungen, Abflussmessungen, Rammkernsondierungen, naturschutzfachlichen Kartierungen, usw.
  • Aufbau und Einsatz umfangreicher Computer-Modelle: Unter anderem werden die Grundwasserverhältnisse entlang der Schwäbischen Donau untersucht, um negative Auswirkungen für bestehende Bebauungen und Trinkwassergewinnungen sowie weitere sensible Nutzungen ausschließen zu können. Außerdem wurden Hochwasserberechnungen mittels hydraulischer Modelle und die morphologischen Prozesse anhand einer Sedimentationsabschätzung untersucht. In diese Modelle wurden umfangreiche Daten, wie zum Beispiel zu Geländehöhen, Grundwasserständen, Niederschlägen, Flächennutzung, dem vorhandenen Untergrund sowie Abflüssen, einbezogen.
  • Technische Untersuchungen bzw. Erarbeitung der technischen Ausformungen für Deiche und alle weiteren Bauwerke. Dies umfasst die Verläufe, die Höhen, die Einpassung in das Gelände, usw.
  • Umweltplanung: Naturschutzfachliche Untersuchungen ermitteln die Betroffenheit der Naturräume, ob und welche Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sind.

Auf dieser Basis wurden umfassende Unterlagen für das sogenannte Raumordnungsverfahren erstellt. Nur wenn die Raumverträglichkeit gegeben ist, erfolgt eine detaillierte Planung und es kommt zum öffentlichen Planfeststellungsverfahren. Wird im Ergebnis dessen ein Genehmigungsbescheid erteilt, so kann mit Ausführungsplanungen und anschließend dem Bau der einzelnen Vorhaben begonnen werden.

Datenerhebung und Grundlagen

Um ein möglichst umfassendes Bild zur Grundwassersituation und Abfluss oder Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten, liefen zwischen 2016 und 2018 umfangreiche Feldarbeiten:

  • Im März 2017 und Anfang 2018 wurden durch das Wasserwirtschaftsamt an zahlreichen Gräben in der Donau-Niederung Abflussmessungen durchgeführt. Ziel war es, die über die Gräben abgeführten Grundwassermengen zu erfassen. Die Messungen bei trockenen Bedingungen bilden hier Bilanzgrößen für das Grundwassermodell. Außerdem wurden zusätzlich drei kontinuierliche Abflussmessstellen eingerichtet.
  • Von März bis Mai 2017 erfolgten Vermessungen durch ein im Auftrag des Wasserwirtschaftsamt Donauwörth arbeitendes Vermessungsbüro. Hierbei geht es um die terrestrische Vermessung projektrelevanter Geländestrukturen, wie z.B. Gräben. Alle Daten wurden anschließend in der Verwaltung geprüft und in die großräumigen Modelle eingepflegt.
  • Weiterhin wurden die oberen Meter des Untergrundes durch zahlreiche Rammkernsondierungen und Versickerungsversuche in 2017 analysiert und Bohrungen, die teilweise zu Grundwassermessstellen ausgebaut wurden, durchgeführt.
  • 2017 wurden die bereits 2016 begonnenen Kartierungen über die Zusammensetzung der Pflanzen- und Tierwelt durch ausgewählte Fachleute in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt wurden großflächig fortgeführt und abgeschlossen.


Erweiterung des Sondermessnetzes

Das Sondermessnetz für das Rückhalte-Projekt umfasst zahlreiche Grundwassermessstellen. Es überwacht die Grundwasserstandsentwicklung sowohl in trockenen als auch in "nassen" Phasen, z.B. bei Donau-Hochwasser. Langfristig wird es auch die Auswirkungen der konzipierten Rückhalteräume als Bestandteil der Beweissicherung überwachen. Dafür werden Grundwassermessstellen mit sogenannten Datenloggern genutzt, die über die komplette Donau-Niederung verteilt sind. So werden stündlich die Daten erfasst und später diese Werte in zentralen Datenbanken beim Wasserwirtschaftsamt geprüft und gespeichert. Durch die Aufzeichnung der Grundwasser-Schwankungen können wertvolle Informationen gewonnen werden. Insbesondere bei Donau-Hochwasser kann die Ausbreitung der Druckwelle im Grundwasser somit sehr gut mitverfolgt werden. Die in 2018 zusätzlich eingerichteten Grundwassermessstellen ergänzen nun das bereits großräumig mit Datenerfassungsgeräten ausgestattete Sondermessnetz Grundwasser auf über 100 Grundwassermessstellen.

 

 

 

 



Kofinanzierung

Logos BMEL und BMU Mit Mitteln aus dem Sonderrahmenplan "Maßnahmen des präventiven Hochwasserschutzes" der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes zur Umsetzung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms (NHWSP)