Hochwasserschutzprojekt für die Stadt Leipheim im Bereich "Kohlplatte"

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, ist Vorhabenträger des Hochwasserschutzprojekts "HWS Kohlplatte", welches das gleichnamige, nordwestlich vom Stadtzentrum der Stadt Leipheim gelegene Siedlungsgebiet vor einem 100-jährlichen Hochwasser der Donau ("HQ 100") incl. Klimazuschlag 15 % schützen soll.

Die Errichtung des neuen Hochwasserschutzdeichs ist zwischen der Kreisstraße GZ 4 (Riedheimer Straße) und der Autobahn A8 Ulm-Günzburg am südwestlichen Siedlungsrand vorgesehen. Das geplante Bauwerk soll im Bereich der Ferienanlage an die Autobahnböschung anschließen. Auch das Wasserwerk der Stadt Leipheim ist bei einem Bemessungsereignis nicht mehr von Überflutungen betroffen.

Das Vorhaben liegt im Landschaftsschutzgebiet "Donautal zwischen Weißingen und Günzburg", im SPA-Gebiet "Donauauen", im FFH-Gebiet "Donau-Auen zwischen Thalfingen und Höchstädt und im Bannwald "Donauwälder Neu-Ulm-Gundremmingen" sowie innerhalb des Wasserschutzgebietes Leipheim.

Die Planung umfasst insbesondere folgende Punkte:

  1. Als Absperrbauwerk ist ein homogener Erddamm mit einer Länge von 1.400 m vorgesehen. Die Deichkrone des geplanten Dammes liegt maximal ca. 3 m über Gelände. Durchschnittlich wird eine Deichhöhe von rund 2 m erreicht. In der Deichhöhe ist ein Freibord von 0,7 m berücksichtigt.

  2. Der Donauseitengraben wird im Bereich der geplanten Deichtrasse verrohrt als Dränleitung unterhalb der luftseitigen Deichberme mit Wegaufbau ausgeführt.

  3. Das Betriebsgebäude und die Trafostation des städtischen Wasserwerkes werden durch eine Hochwasserschutzmauer umhaust. Die Höhe der Schutzmauer beträgt maximal 2 m über Bestandsgelände.

  4. Ökologische Ausgleichsmaßnahmen auf den Grundstücken
    Fl.-Nrn. 4298, 4299, 4300, 4303, 4304 Gemarkung Leipheim.

Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar. Für das Vorhaben soll eine Planfeststellung mit enteignungsrechtlicher Vorwirkung ausgesprochen werden. Das Landratsamt führt auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch.

Die Fortführung des Planfeststellungsverfahrens wurde auf Wunsch der Stadt Leipheim vorerst ausgesetzt, da die Kommunalvertretung den weiteren Planungsverlauf der gesteuerten Rückhalteräume abwarten und eventuell entstehende Synergien für den Hochwasserschutz nutzen möchte.

Ansprechpartner

Dominikus Findler